Wahltaktische Spielchen zu Lasten der künftigen Versorgung psychisch Kranker? – Nein danke!
Das Psych-Entgeltgesetz könnte eigentlich die morgige Bundesratssitzung passieren und träte dann am 1. August in Kraft. Aus den Reihen der Länder wurde bereits deutlich signalisiert, dass man es drauf ankommen lassen wolle und noch mal eben massive Kostenabwälzungen zu Lasten der Krankenkassen betreiben will. Zähe Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wären die Folge. Damit würde sich wiederum das In-Kraft-Treten verzögern und zu guter Letzt droht nun der Gesundheitsminister den Ländern damit, in diesem Falle das Psych-Entgeltgesetz gleich insgesamt zu verzichten.
„Es ist schon erstaunlich, mit welch großzügigen krankenhausfreundlichen Forderungen die Länder aufwarten. In diesem Ausmaß ist mir dies in meiner über 30-jährigen Berufspraxis nicht untergekommen. Das kann man nur mit wahltaktischen Spielchen erklären, das positiv in die eigenen Länder wirken soll. Allerdings: Finanz- Geschenke an stationäre Einrichtungen von über 3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich, können die gesetzlichen Krankenkassen nicht mal eben so aus der „Portokasse“ zahlen – letztlich ginge dies wieder einmal zu Lasten der Beitragszahler. Ich könnte mir vorstellen, dass dies die Wähler in den Ländern nicht erfreut, “ so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
Sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen und letztlich auch für die Krankenhäuser ist rechtliche Klarheit wichtig, um reibungslos zu arbeiten und um die Abrechnungsprozesse der neuen Rechtslage punktgenau anpassen zu können. Auch für eine gute Versorgung psychisch Kranker brauchen die jeweiligen Einrichtungen Klarheit und ebenso die Kassen, bei denen die Patienten versichert sind. Kaltenbach konstatiert: „Die Betriebskrankenkassen schließen sich dem Appell des Gesundheitsministers an das Plenum des Bundesrates an, morgen das Psych-Entgeltgesetz nicht zu blockieren!“
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