Blutspender sind gesetzlich unfallversichert
Der Bedarf an lebensrettenden Blutspenden ist ungebrochen hoch: Laut Deutscher Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) werden in Deutschland täglich 14.000 Blutspenden benötigt. Um die Spender zu schützen und ihr Engagement zu honorieren, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz des Spenders und die Sicherheit des Empfängers stehen für Blutspendedienste an erster Stelle. Um Ansteckungen auszuschließen, wird bei jedem Spendevorgang steriles Einwegmaterial verwendet. Das Risiko vor einer Infektion ist also verschwindend gering. Sollte dennoch etwas passieren, sei es durch eine Infektion oder durch einen Sturz aufgrund von Kreislaufproblemen, sind Blutspender gesetzlich unfallversichert. Nach ARAG Experten ist sogar der direkte Weg zur Spende und wieder nach Hause versichert. Wichtig ist, dass Betroffene den Blutspendedienst über den Unfall informieren, der diese Meldung wiederum an die gesetzliche Unfallversicherung weitergibt. Die Versicherung kommt dann für alle Behandlungskosten auf, die mit dem konkreten Unfall in Zusammenhang stehen. Werden Rehamaßnahmen nötig, sind auch diese abgesichert. Zudem hat der Blutspender während der Dauer der medizinischen Reha sogar Anspruch auf Verletztengeld, wenn er durch den Unfall arbeitsunfähig ist.
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