Therapieberufe brauchen öffentliche Unterstützung
Ohne Rettungsschirm bleibt die Patientenversorgung auf der Strecke - das kann keiner wollen
Mit dem Kabinettsbeschluss von gestern hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: alle Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen sind betroffen. Denn: Zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen braucht es jetzt Rückendeckung durch die Politik. Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten. Kommt der Rettungsschirm jetzt nicht, stehen die Heilmittelpraxen vor dem Aus. Die Folge: eine massive therapeutische Unterversorgung. Besonders betroffen sind Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, nach Operationen oder nach Krebsdiagnosen, um nur einige Beispiele für Patienten zu nennen, die auf ein wohnortnahes und flächendeckendes Therapieangebot angewiesen sind.
Zum Hintergrund: Wie Krankenhäuser und Ärzte leiden auch die Therapeuten im Heilmittelbereich unter massiven Umsatzeinbrüchen, die im Ausfall von Patienten infolge der COVID-19- Pandemie begründet sind. Hier muss gegengesteuert werden, sonst bricht die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und auch Podologie in kürzester Zeit weg.
Am Mittwoch beraten die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das COVID-19-Gesetz. Bis dahin muss jedem Politiker klar sein, was für die Bevölkerung auf dem Spiel steht. Denn schon morgen kann jeder auf die therapeutische Versorgung selbst angewiesen sein.
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