Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert die Überarbeitung des Paragrafen 219a
Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen
Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen den Gesetzgeber am 25. November 2017 dazu aufgefordert, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches im Sinne der gesetzlich festgelegten Patientenrechte und der Rechte von Ärztinnen und Ärzten so zu überarbeiten, dass eine sachgerechte Information nicht mehr unter Strafe gestellt wird.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
+49 (69) 97672-188
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Landesärztekammer Hessen
- Alle Meldungen von Landesärztekammer Hessen
- [PDF] Pressemitteilung: Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert die Überarbeitung des Paragrafen 219a
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.