Gesunken: Anteil der pharmazeutischen Industrie an GKV-Ausgaben bei rund 8 Prozent

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Heute vorgelegte Zahlen des „Arzneiverordnungs-Report 2017“ zeigen: Der Anteil der pharmazeutischen Industrie an den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt bei rund 8 Prozent und ist gesunken – für die gesamte ambulante Arzneimittelversorgung. „Damit wird deutlich, dass die Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln kein Risikofaktor für die Finanzierung der GKV darstellt“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

„Der Arzneiverordnungs-Report 2017 bestätigt einen rückläufigen Anteil an den Arzneimittelausgaben an den Aufwendungen der GKV, das zeigen Berechnungen unter Einbindung von Zahlen der ABDA für das gleiche betrachtete Jahr“, so Dr. Norbert Gerbsch. Umso schwerer wiegt das Versäumnis, sich mit den Auswirkungen der von den Kassen selbst maßgeblich vorangetriebenen Sparpolitik bei Arzneimitteln auseinanderzusetzen. Gerbsch: „Kein Wort zu den Auswirkungen der Sparpolitik für die Versorgung mit Generika, kein Wort zu den fehlenden wirtschaftlichen Grundlagen für Weiterentwicklungen unter Preismoratorium und kein Wort, dass fast ein Drittel der Arzneimittel, die der Frühen Nutzenbewertung unterliegen, in Deutschland nicht oder nicht mehr verfügbar sind“, so Gerbsch. Gerade erst hat der BPI mit seinem „AMNOG-Check 2017“ belegt, dass in Deutschland den Patienten immer weniger Therapiealternativen zur Verfügung stehen. Nicht-Einführung und Marktaustritte führen zusammen zu einem Rückgang der Verfügbarkeit auf insgesamt 69 % der AMNOG-fähigen Medikamente.

Gerbsch: „Statt die Weiterentwicklung der Arzneimittelzulassung in Europa in Frage zu stellen, weitere Sanktionen zu fordern und eine Verschlechterung der Arzneimittelversorgung zu provozieren, muss sich die Politik in der beginnenden Legislatur akut der Stabilisierung der Generika-Versorgung, der Beendigung der Blockade der Weiterentwicklung von Arzneimitteln mit bewährten Wirkstoffen durch das Preismoratorium und der Lösung der Mischpreisproblematik annehmen.“ 



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