Festbeträge: Der Mehrwert für den Patienten muss in der Gesundheitsversorgung honoriert werden

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Mit Unverständnis reagiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) auf die Behauptung des Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA), das Regulierungsinstrument der Festbetragsgruppen habe keinen Einfluss auf die Versorgungsqualität. Dazu Dr. Norbert Gerbsch, stellv. Hauptgeschäftsführer des BPI: „Im Zentrum jeder Betrachtung beim medizinischen Fortschritt muss der Mehrwert für den Patienten stehen. Das gilt sowohl bei neuen Medikamenten aber auch bei der schrittweisen Verbesserung bekannter Wirkstoffe. Diesem Grundsatz folgen die pharmazeutischen Unternehmen, die in die Entwicklung von patientengerechten Arzneimitteln mit passgenauen Darreichungs- und Applikationsformen investieren. Und diesem Grundsatz sollte auch der G-BA folgen.“

Der Zuschnitt von Festbetragsgruppen muss sich an der Versorgung orientieren. Indikationen, Besonderheiten des Therapiegebietes und patientenrelevante Unterschiede in der Darreichungs- und Applikationsform müssen bei der Bildung von Festbetragsgruppen berücksichtigt werden. Das Festbetragssystem bietet dafür Spielräume – die vom G-BA bei der Bildung von Festbetragsgruppen immer weniger genutzt werden. Es ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren die Unterschiede zwischen Arzneimitteln vernachlässigt werden, in dem diese in immer größere Festbetragsgruppen eingeordnet werden. Der BPI fordert eine Korrektur dieser Praxis. In seinem Positionspapier zur Wahl hat der Verband unter anderem auch dazu aufgefordert, sich klar zur Entwicklungsleistung an bewährten Wirkstoffen und zu ihrer Weiterentwicklung zu bekennen: Im Sinne einer patientenorientierten Politik gehört das Festbetragssystem derart verbessert, dass Schrittinnovationen angemessen vergütet werden.

Der G-BA hatte in einer Pressemeldung die Neubildung und Aktualisierung von Festbetragsgruppen für Arzneimittel als Instrument zum wirksamen Preiswettbewerb mit der These verknüpft, dass die therapeutisch notwendige Arzneimittelauswahl und die Versorgungsqualität dadurch nicht eingeschränkt werden



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