Landesärztekammer Hessen begrüßt Pflicht zur Impfberatung

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Eltern sind dazu verpflichtet, den Schutz ihrer eigenen Kindern zu gewährleisten und Ansteckungen  zu vermeiden – auch zum Schutz der übrigen Bevölkerung“, macht der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, deutlich. Durch Impfungen können epidemische Erkrankungen ausgerottet werden, wie u.a. die Pockenimpfung oder die Impfung gegen Kinderlähmung in der Vergangenheit gezeigt haben. Aufklärung und Beratung sind notwendig, um Menschen von Impfungen zu überzeugen. Auch wenn sich Impfgegner argumentativ oftmals auf das Selbstbestimmungsrecht stützten, müsse abgewogen werden, inwieweit dieses Recht andere Menschen und ihre Gesundheit möglicherweise gefährde.

„Daher ist der Ansatz grundsätzlich richtig, dass der Bundestag die Pflicht zur Impfberatung für Eltern jetzt verschärfen möchte.“ Durch das am 1. Juni verabschiedete „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ werden Eltern dazu verpflichtet, den Nachweis über eine ärztliche Impfberatung in der Betreuungseinrichtung ihrer Kinder zu erbringen. Tun sie dies nicht, ist die Leitung der Einrichtung dazu verpflichtet, dies beim Gesundheitsamt zu melden. Sofern der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zustimmt, wird es voraussichtlich noch im Sommer dieses Jahr in Kraft treten. „Wenn Eltern das Beratungsangebot nicht in Anspruch nehmen, halte ich in einem nächsten Schritt Konsequenzen   –  wie etwa den Ausschluss von Kindern aus Kindergärten oder Kindertagesstätten – für denkbar. Ob jedoch die Meldepflicht durch eine Kinderbetreuungseinrichtung der richtige Weg ist, muss man in Frage stellen.“

„Es ist Aufgabe des Staates, Epidemien präventiv entgegenzuwirken. Dazu hat er die Regelungskompetenz, die er verantwortungsvoll nutzen muss“, betont von Knoblauch zu Hatzbach. Derzeit würden viele Möglichkeiten zur Information und Beratung noch nicht ausreichend genutzt, wie etwa das Mittel der Werbung. „Während vor einigen Jahrzehnten Werbespots zum Thema Impfen in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern ausgestrahlt wurden – die Anfang der 60er Jahre gestartete Kampagne unter dem Motto „Schluckimpfung ist süß – Kinderlähmung ist grausam“ zeigte schnell Wirkung – bleiben solche Maßnahmen heutzutage aus. Dabei ignoriert die Politik die Macht und Breitenwirkung der Werbung, die als integraler Bestandteil in eine umfassende Informations- und Beratungsstrategie aufgenommen werden sollte. Erst wenn alle präventiven Maßnahmen ausreichend eingesetzt wurden und sich zeigt, dass sie nicht den gewünschten Effekt auf die Impfquoten haben, sollte in einem nächsten Schritt die Impfpflicht in Betracht gezogen werden.“



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