Das neue Pflegestärkungsgesetz: Informationsveranstaltung im Klinikum Christophsbad am 21. März
Wie wirkt sich die große Pflegereform auf den Einzelnen, den ambulanten oder den stationären Bereich aus? Was ändert sich an den Leistungen? Die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes ist seit 2017 in Kraft und definiert Bedürftigkeit völlig neu. Betroffenen, Angehörigen, aber auch Experten, mag daher noch Einiges unklar sein. Die Veranstaltung der AOK am 21. März, von 14 bis 15.30 Uhr, im Herrensaal des Klinikums Christophsbad informiert verständlich über Einzelheiten des Reformgesetzes, wie die Bestimmung der Pflegegrade oder das Vergütungs- und Leistungsrecht. Interessierte sind herzlich willkommen.
Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Bildung telefonisch 07161/601-8390 oder per E-Mail an bildung@christophsbad.de an.
Weitere Informationen in Kürze auch unter www.christophsbad.de.
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