„Illegale Beschäftigung von Pflegekräften ist strafbar“
Legal und günstiger als ein Pflegeheim - Pflegehelden® vermittelt Pflegehilfskräfte aus Osteuropa über Vermittlungsagenturen für häusliche Rundum-Betreuung von älteren und pflegebedürftigen Menschen
Das Leben in Alters- und Pflegeheimen ist sehr kostenintensiv und geht so manches Mal an den tatsächlichen Wünschen und Bedürfnissen der untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner vorbei. Deshalb entscheiden sich immer mehr Familien, ihre Angehörigen zuhause betreuen zu lassen. Wer jedoch Haushaltshelferinnen ohne vertragliche Grundlage beschäftigt und ohne die gesetzlichen Beiträge zur Unfall- und Sozialversicherung zu zahlen, macht sich strafbar und muss mit hohen Bußgeldern oder in manchen Fällen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. Pflegehelden® sorgt dafür, dass ältere und kranke Menschen so lange wie möglich liebevoll in ihrem eigenen Zuhause betreut werden – unter legalen Bedingungen.
Seit mehr als 10 Jahren arbeiten die Pflegehelden® in der häuslichen Rundum-Betreuung mit Pflegehilfskräften aus Osteuropa zusammen und vermitteln diese im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit über Partneragenturen nach Deutschland. „Auftraggebenden Familien wird der komplette organisatorische Teil abgenommen, sie müssen sich lediglich für eine Pflegekraft aus den Vorschlägen entscheiden. Hinzu kommt, dass ihr Vertragspartner ein Unternehmen ist und keine Einzelperson“, erklärt Martin Wysocki, Entwickler des Konzeptes Pflegehelden®. Das erspart Angehörigen und Pflegebedürftigen Unsicherheiten und Ärger.
Illegale Beschäftigungen machen angreifbar
Das Angebot der Pflegehelden® richtet sich flexibel nach den Bedürfnissen von älteren, pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien: Die von Pflegehelden® vermittelten, meist polnischen Pflegekräfte wohnen im Haushalt der Pflegebedürftigen und übernehmen dort hauswirtschaftliche, sowie leichte pflegerische Aufgaben. Wer mit einer Pflegehilfskraft nicht zufrieden sein sollte, bekommt innerhalb von drei bis fünf Werktagen eine andere zur Seite gestellt.
In einem illegalen Beschäftigungsverhältnis macht man sich im Gegenzug nicht nur strafbar, sondern in höchstem Maße abhängig von der beschäftigten Pflegekraft und erpressbar, weiß Wysocki. Ein möglicher Diebstahl kann nicht angezeigt werden; unter Umständen steht man von einem Augenblick auf den nächsten ohne Betreuungskraft da. Diese Situation machen sich illegal beschäftigte Betreuungskräfte manchmal zunutze, sie setzen damit ihre Kunden unter Druck, um auf diesem Wege mehr Geld zu fordern oder andere Anliegen durchzusetzen.
Weitere Informationen unter www.pflegehelden.de
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- [PDF] Pressemitteilung: "Illegale Beschäftigung von Pflegekräften ist strafbar"