Pflegereform 2017 – Das ändert sich
Veranstaltung der Salus BKK in Neu-Isenburg
Zum Jahreswechsel treten mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Die Salus BKK nimmt dies zum Anlass, um am 27. Oktober um 17:00 Uhr im Rahmen der Veranstaltung „Pflegereform 2017 – Das ändert sich“ in der Hauptverwaltung, Siemensstraße 5 a, in 63263 Neu-Isenburg darüber zu informieren.
Zum 01.01.2017 werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein völlig neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Es ist damit die größte und tiefgreifendste Pflegereform aller Zeiten. „Das zweite Pflegestärkungsgesetz schafft mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Endlich findet eine grundliegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dadurch einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“ erklärt Ute Schrader, Vorstand der Salus BKK.
Was sich durch das PSG II alles ändert und wovon Betroffene profitieren, erfahren Gäste in der Veranstaltung. Die Experten der Salus BKK Pflegekasse unter der Leitung von Frau Rockel beantworten diese und viele weitere Fragen.
Wann: Donnerstag, 27.10.2016, 17:00 bis 18:30 Uhr
Wo: Salus BKK Hauptverwaltung, Siemensstraße 5 a, 63263 Neu-Isenburg
Wer: Die Pflegeexperten der Salus BKK
Anmeldungen sind bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn am kostenfreien Kundentelefon unter 0800 22 13 222, per Fax an 06102 2909-98 oder per E-Mail an veranstaltung@salus-bkk.de möglich. Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an alle Interessierten, auch wenn diese nicht bei der Salus BKK versichert sind.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Salus BKK
Siemensstraße 5a
63263 Neu-Isenburg
Telefon: +49 (6102) 2909-0
Telefax: +49 (6102) 2909-99
http://www.salus-bkk.de
Ansprechpartner:
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Referent
+49 (6102) 2909-26