Gefälligkeitsgutachten: Pauschaler Vorwurf gegen Ärzte ist unredlich

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Wir weisen den pauschalen Vorwurf der Bundesregierung, viele Ärzte stellten falsche Gutachten aus, um Abschiebungen zu verhindern, zurück“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linkspartei, hatte die Regierung behauptet, dass eine größere Zahl solcher Bescheinigungen Formulierungen wie „Verdachtsdiagnose“ und das Votum enthalte, es solle keine Abschiebung erzwungen werden. „Schon im Juni hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einräumen müssen, dass die von ihm in den Raum gestellte Zahl von 70 Prozent der Männer unter 40, die vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt würden, keine allgemeingültige, statistisch belegbare Größe sei“, so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter. „Auch jetzt bleibt die Bundesregierung wieder Beweise in Form bundesweiter Zahlen schuldig“.

Von Knoblauch zu Hatzbach wendet sich nachdrücklich gegen pauschalierende Schuldzuweisungen. Der Politik müsse jedoch deutlich gemacht werden, dass eine Begutachtung „nicht mal so nebenbei“ zu erledigen sei. „Dafür braucht es Zeit und Erfahrung“. Selbstverständlich unterlägen Ärzte nicht nur bei „Inländern“ der Sorgfaltspflicht. Diese ärztliche Verpflichtung müsse jedem Menschen entgegenbracht  werden. „Es ist unredlich, wenn die Zeit, die für die notwendige Prüfung der Asylbegehren benötigt und auch durch weiterhin ungelöste Probleme im Verwaltungshandeln verzögert wird, der Ärzteschaft in die Schuhe geschoben werden soll“, betont von Knoblauch zu Hatzbach.



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