Neu: Betriebliche Gesundheitsförderung in Bad Füssing steuerfrei

Pressemeldung der Firma Kur- & GästeService Bad Füssing

Der Gesundheitsreisen-Veranstalter Dr. Holiday und Europas führender Kurort Bad Füssing haben ein neues Konzept für hochwirksames betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) entwickelt – mit 500 Euro Steuerfreibetrag für Unternehmen und Mitarbeiter. Das Steuerspar-Modell wird von der REWE Group mit ihren 200.000 Mitarbeitern bereits in der Praxis eingesetzt. Bad Füssing mit seinem umfassenden medizinischen Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist dabei eines der Hauptreiseziele.

Betriebliches Gesundheitsmanagement gilt heute als Schlüssel zur Reduzierung der Krankheitsrisiken und der krankheitsbedingten Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Seit Änderung der Steuergesetze können Arbeitgeber BGM-Maßnahmen mit bis zu 500 EUR steuerfrei bezuschussen.

Kur(z) und Gut

Nach aktuellen Studien unter anderem der AOK bringen qualifizierte Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bis zu fünf Prozent Verringerung des Krankenstands, 30 Prozent weniger Arbeitsunfähigkeitstage und bis zu 700 Euro oder auch mehr an Einsparungen pro Mitarbeiter und Jahr für Lohnfortzahlung. „Kurorte sind für solche wohnortfernen Vorsorgemaßnahmen ideal“, sagt Bad Füssings Kurdirektor Rudolf Weinberger. Nach einer in diesen Tagen veröffentlichten Studie, durchgeführt unter anderem von der Universität Würzburg, zeigte sich: Stressbelastung, chronische Schmerzen und auch Burnout-Symptome werden bereits nach nur einer Woche Aufenthalt in einem Kurort signifikant reduziert.

Bad Füssing im Herzen des Bayerischen Thermenlands gilt seit Jahren als Vorreiter für wohnortfernes betriebliches Gesundheitsmanagement. „Die Audi Betriebskrankenkasse setzt seit Jahren auf den Nutzen solcher Kursangebote in Bad Füssing“, sagt Rudolf Weinberger, Kurdirektor in Europas besucherstärkstem Heilbad. Zwischen Bad Füssings Thermen werden derzeit für BGM-Maßnahmen zertifizierte Programme im Bereich der Progressiven Relaxation, im Bereich Bewegungstherapie und in der Ernährungsschulung angeboten.

Anerkannt von Finanzämtern

Kern der jetzt von Dr. Holiday weiterentwickelten BGM-Maßnahmen sind motivierende und qualifizierte Kompakt-Gesundheitsseminare für Beschäftigte aller Branchen weg vom Stress und der Hektik des Alltags. Die Schulungsprogramme sind dabei den individuellen Bedürfnissen verschiedener Arbeitsplätze angepasst: Kassenpersonal aus dem Handel erhält also zum Beispiel ein ganz anderes Gesundheitscoaching als etwa der Facharbeiter im metallverarbeitenden Betrieb. Das Modell ist von verschiedenen Finanzämtern als steuerfreie Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereits anerkannt.

Der steuerliche Vorteil des Programms ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer beachtlich: 500 EUR, als Mehrleistung an einen Mitarbeiter über den Gehaltszettel ausbezahlt, kosten einem Unternehmen im Durchschnitt knapp 600 EUR, auf dem Gehaltszettel des Arbeitnehmers landen – abhängig von der Steuerklasse – davon jedoch im Durchschnitt nur rund 300 EUR. Nach den neuen steuerlichen Richtlinien profitieren sowohl Unternehmen wie Arbeitnehmer voll von den finanziellen Leistungen im Rahmen des BGM. Sie sind steuerlich voll absetzbar und der Mitarbeiter muss nichts versteuern. „Rechnet man da noch die von der AOK errechneten Einsparungen durch Reduzierung der Krankheitstage hinzu, kosten solche wohnortfernen Präventionsmaßnahmen dem Unternehmen praktisch keinen Cent“, sagt Dr. Holiday-Vorstand Claudia Staedele.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kur- & GästeService Bad Füssing
Rathausstraße 8
94072 Bad Füssing
Telefon: +49 (8531) 975580
Telefax: +49 (8531) 21367
http://www.badfuessing.de



Dateianlagen:
    • Gesundheitstraining im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) reduziert laut einer Studie der AOK die krankheitsbedingten Ausfallzeiten am Arbeitsplatz. Die Ausgaben für die in Bad Füssing angebotenen BGM-Kurse sind für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bis zu 500 EUR steuerfrei. Foto: Kur- & GästeService Bad Füssing


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.