Keine Wartezeiten für dringende Behandlungen und Notfälle

Hessischer Ärztekammerpräsident warnt vor Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Dringende Behandlungen und Notfälle leiden in Deutschland nicht unter Wartezeiten“, erklärt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Einen generellen Anspruch auf einen sofortigen Arzttermin gibt es nicht, Notfälle ausgenommen. Ärzte sind in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit frei; allerdings sind Vertragsärzte dazu verpflichtet, feste Sprechzeiten für gesetzlich versicherte Patienten anzubieten. Mit einer Überweisung ihres Hausarztes erhalten Patienten in angemessener Zeit – in dringenden Fällen auch umgehend – einen Facharzttermin.“ Der hessische Ärztekammerpräsident rät daher dazu, keine voreiligen Schlüsse aus den in den Medien veröffentlichten Ergebnissen der Wartezeiten-Studie zu ziehen, die  von der hessischen Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche   (Bündnis 90/Die Grünen) in Auftrag gegeben wurde.

„Tatsächlich gibt es in Deutschland keine Qualitätsunterschiede in der Behandlung von Privat- und Kassenpatienten“, macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. „Auch haben deutsche Patienten im Vergleich zu Patienten in anderen EU- und OECD-Staaten sowohl den freiesten Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern als auch zu medizinischen Innovationen – und dies unabhängig vom Versichertenstatus.“ Mit der neuerlichen Problematisierung des Themas Wartezeiten werde ein falsches Feindbild aufgemacht, warnt von Knoblauch zu Hatzbach: „Dies schadet letztlich der Versorgung der Patienten, da es das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten belastet.“



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