SAPV einfach elektronisch per DTA abrechnen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) mit allen Kostenträgern abrechnen

Pressemeldung der Firma Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) rechnet im Bereich Pflege nun auch SAPV-Leistungen ab. Damit bietet das Düsseldorfer Online-Abrechnungszentrum allen Palliativpflegeteams eine günstige Lösung zur einfachen Abrechnung ihrer ambulanten Leistungen als Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V über das Internet an.

Was „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ genau bedeutet

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin umfasst den Begriff folgendermaßen: „Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, um ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.“

Anspruchsvoraussetzungen für Patienten und Versicherte

Den Anspruch des Versicherten auf spezialfachärztliche Versorgung bestimmt § 37 b SGB V und die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von ambulanter und spezialisierter Palliativversorgung“ (SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine „besonders aufwendige Symptomatik“ liegt z.B. dann vor, wenn eine kurzfristige Therapieanpassung durch die Palliativteams aufgrund komplex ausgeprägter Symptomatik bedingt wird.

Gemäß den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 23.06.2008 haben auch Versicherte in stationären Hospizen einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV.

Günstige Abrechnung

Abgerechnet werden können ambulante SAPV-Leistungen einfach mit dem Online-System des Deutschen Medizinrechenzentrums. Dazu ist lediglich eine kostenlose Anmeldung auf der Internetseite www.dmrz.de nötig. Nach Freischaltung des Zugangs haben Pflegedienste die Möglichkeit, die internetbasierte Pflegesoftware des DMRZ kostenlos zu nutzen. Die Abrechnung mit den Kostenträgern ist mit nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. günstig.



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    • SAPV Abrechnung
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit bei DMRZ.de. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über DMRZ.de werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet DMRZ.de für Pflege und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. DMRZ.de ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.


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