Demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)?
Auf der Grundlage einer uns vorliegenden profunden Analyse des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.11.2015 zu den Grundrechtseingriffen des G-BA ergibt sich ein wichtiger Aspekt für die Zukunft:
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sollten bei den Entscheidungen des G-BA über verfassungsunmittelbare Leistungsansprüche einbezogen werden.
Dies bestätigt uns in der seit vielen Jahren gefassten Überzeugung und unseren nachhaltigen Zweifeln an der demokratischen Legitimation des G-BA, da die Versicherten bei den Entscheidungen nur ein Anhörungsrecht, aber kein Stimmrecht besitzen.
Der Stellungnahme zufolge wurde das „Gesundheits-Zentralkomitee“ G-BA durch die rechtliche Bewertung des BVerfG in eine verschärfte Legitimations- Krise gebracht.
Wir können uns deshalb sicher sein, dass in der nahen Zukunft eine neue Verfassungsbeschwerde eingereicht wird, die dazu führen kann, dass der G-BA die Interessen und Rechte der Versicherten, Patienten und Drittbetroffenen nicht so vernachlässigt, wie das bisher der Fall ist.
Weiterführende Hinweise finden Sie in der Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Ulrich M. Gassner auf unserer Internetseite www.bürger-initiative-gesundheit.de unter der Rubrik Aktuelles.
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