Millionen von Arthrose-Patienten betroffen: Krankenkassen streichen zum 1. April arthroskopische Operationen aus dem Leistungskatalog

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obx, 11.03.2016 – Experten: Eine folgenschwere Entscheidung, die Patienten unnötig belastet und die Zahl der Knie-Implantate steigen lässt.

In Deutschland leiden ca. 15 Mio. Menschen unter behandlungsbedürftigen Arthrose-Beschwerden. Minimalinvasive, also arthroskopische Operationen waren bisher eine Schlüsseltherapie, um Betroffenen ohne die Belastung eines großen chirurgischen Eingriffs schnell zu helfen. Das wird in Zukunft bei Kniegelenksarthrose nicht mehr möglich sein. Was weltweit als medizinischer Standard gilt, wird in Zukunft in Deutschland ab 1. April 2016 von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt. „Die Folgen dieser Entscheidung vor allem für die Patienten sind noch gar nicht absehbar“, sagt Prof. Dr. Joachim Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik im niederbayerischen Bad Abbach.

Bisher brachten diese arthroskopischen Eingriffe beim Verschleiß im Knie den Patienten in vielen Fällen spürbare Schmerzreduzierung. „Wir wissen, dass bei fortgeschrittener Arthrose, insbesondere bei älteren Menschen, die Arthroskopie ihre Grenzen hat. Diese Operationstechnik reduziert aber zumindest bei beginnendem Gelenkverschleiß für einen bestimmten Zeitraum die Beschwerden. Vor allem aber lässt sich damit in Verbindung mit anderen „sanften Therapiekomponenten“ der Zeitpunkt des Einsatzes einer Knieprothese oft für Jahre in die Zukunft verschieben. Bei diesen minimalinvasiven Eingriffen werden zum Beispiel je nach Bedarf Gelenkflächen geglättet oder krankes Gewebe wie gereizte Schleimhaut entfernt.

Auslöser der Leistungskürzungen: Einseitig interpretierte Studien

Auslöser der umstrittenen Leistungskürzung ist eine Neubewertung der Therapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen. Die aktuelle G-BA- Entscheidung basiert auf Studien, deren Ergebnisse nach Ansicht von Fachleuten aber viel zu einseitig interpretiert und verallgemeinert wurden.

In der Praxis bedeutet das, dass ab 1.4.2016 Arthroskopien bei Arthrose des Kniegelenkes bei Krankenkassen-Patienten grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Für die Versichertengemeinschaft kann das teuer werden, denn zwangsläufige Alternative dürfte in der Praxis in vielen Fällen die schnellere Entscheidung zum Einsatz eines künstlichen Gelenks sein.

Kniegelenksprothese statt Arthroskopie – auch für Patienten eine folgenschwere Alternative. „Damit werden alle unsere bisherigen Behandlungskonzepte zur Vermeidung schwerer operativer Eingriffe auf den Kopf gestellt“, meint Professor Grifka.

Therapieziel: Gelenkaustausch vermeiden

Ziel der ärztlichen Behandlung bei Arthrose sei es, die Symptome des Gelenkverschleißes, also die Reizung des Gelenks mit Schwellung, Rötung, Überwärmung und letztendlich erheblichen Schmerzen auf sanfte Art zu reduzieren. Dazu zählen neben den arthroskopischen Eingriffen unter anderem auch Kälteanwendungen, abschwellende Medikamente und Muskeltraining zur Stabilisierung. Wichtig sei auch die eigene Aktivität des Patienten durch regelmäßige Übungen wie sie in Ratgeberbüchern, etwa in „Die Knieschule“ oder „Die Gelenkschule“ für Laien verständlichen dargestellt sind. „Der Einsatz eines künstlichen Kniegelenks sollte die allerletzte der möglichen medizinischen Maßnahmen sein“, meint Grifka. Durch die Streichung der minimalinvasiven Operationen bei Kniearthrose aus dem Leistungskatalog der Kassen ist zu befürchten, dass der Einsatz von Knieprothesen jetzt steigt. Im Interesse der Ärzte und Patienten sei das nicht.

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    • Krankenkassen streichen zum 1. April arthroskopische Operationen aus ihrem Leistungskatalog. Prof. Dr. Joachim Grifka, Direktor der orthopädischen Universitätsklinik Bad Abbach bei Regensburg, warnt vor den gravierenden Folgen dieser Kürzung. Foto: obx-news
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