Werbeaussagen für Almased teilweise unzulässig
OLG Celle nimmt die Werbeaussagen von Almased unter die Lupe
Pressemeldung der Firma medivendis Agentur
Sind der Silvesterkater überstanden und die guten Neujahrsvorsätze noch frisch, haben Abnehmprodukte Hochkonjunktur. Doch halten solche Produkte, was sie versprechen?
Nicht immer, so meinte jedenfalls noch im alten Jahr das Oberlandesgericht Celle zu dem Präparat „Almased Vitalkost“. Zum Stolperstein wurde für einzelne Werbeaussagen über dieses populäre Produkt die sogenannte Health-Claims-Verordnung.
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