Arzneimittelsicherheit: Eine EU-weite Aufgabe der Zulassungsbehörden

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Der GKV-Spitzenverband fordert mit seiner Pressemitteilung vom heutigen Tage eine regelmäßige Zusatznutzenbewertung auch zur Vermeidung von Arzneimittelrisiken. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) weist darauf hin, dass dies eine seit Jahrzehnten geregelte Aufgabe der behördlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit im Rahmen der sog. Pharmakovigilanz ist und keine Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Seit 2012 ist die Überwachung der Arzneimittelsicherheit europäisch übergreifend bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) beim „Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz“ angesiedelt. Dadurch können Daten für zentral zugelassene Arzneimittel permanent europaweit gesammelt und ausgewertet werden. Daten werden von Ärzten, Patienten und auch den Herstellern geliefert, die verpflichtet sind, entsprechende Daten an die europäische Behörde zu melden. Dadurch erfolgt eine permanente Überwachung, die bei Auftreten von bislang unbekannten Nebenwirkungen unmittelbar zu Maßnahmen der Behörden führt. Diese können von der Anpassung der Packungsinformation über die Information von Ärzten – z.B. über Rote-Hand-Briefe – bis hin zur sofortigen Marktrücknahme reichen. Die frühe Zusatznutzenbewertung dient einem völlig anderen Zweck, nämlich der Beurteilung eines Zusatznutzens eines neuen Arzneimittels gegenüber seiner zweckmäßigen Vergleichstherapie. Sie ist Hilfsmittel für die Erstattungsbetragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV).

„Der GKV-Spitzenverband tut geradezu so, als ob es das ausgefeilte Instrumentarium der Pharmakovigilanz nicht gäbe und die Arzneimittelsicherheit von ihm bzw. dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abhänge“, kommentiert Dr. Norbert Gerbsch, stv. Hauptgeschäftsführer des BPI den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes. „Die Überwachung der Arzneimittelsicherheit ist eine EU-weit geregelte permanente Aufgabe der Zulassungsbehörden. Sollten sich aus den Bewertungen der Zulassungsbehörden Rückwirkungen auf die Zusatznutzenbewertung des G-BA ergeben, kann er eine erneute Bewertung des Arzneimittels bereits heute anstoßen. Mein Appell an den GKV-SV: Schuster bleib´ bei deinen Leisten! “, so Gerbsch.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27909-0
Telefax: +49 (30) 27909-361
http://www.bpi.de

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.