Patienten haben Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard

Hessischer Ärztekammerpräsident lehnt Substitution ärztlicher Leistungen entschieden ab

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Bei einem Pilotenmangel würde niemand auf die Idee kommen, die Flugbegleiter fliegen zu lassen“, kritisierte Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den vom Bundesgesundheitsministerium jüngst angekündigten neuen Rechtsrahmen zur Substitution ärztlicher Leistungen.

„Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte einerseits mit immer mehr arztfremden Tätigkeiten belastet werden, um andererseits durch die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen für eine angebliche Entlastung sorgen zu wollen“, so der hessische Ärztekammerpräsident. Könnte dahinter möglicherweise eine Maßnahme zur weiteren Kostendämpfung im Gesundheitswesen seitens der Politik zu vermuten sein?

„Patienten haben Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard. Welchen Grund gibt es, dass die Politik diesen Anspruch in Frage stellt?“, gibt von Knoblauch zu Hatzbach zu Bedenken und lehnt Substitution entschieden ab: „Ärztliche Tätigkeiten können nur von Ärzten, die eine entsprechend Aus- und Weiterbildung haben, ausgeführt werden.“

Als sinnvoll erweise sich eine klar definierte Delegation geeigneter Versorgungsleistungen in letzter Verantwortung des Arztes, wobei Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie untrennbar mit dem Arztberuf einhergehen und dessen alleinige Aufgabe ist. Ein gelungenes Beispiel sei die Einbindung von Medizinischen Fachangestellten in die ambulante Versorgung an der Seite der Ärzte. „Dadurch werden Ärztinnen und Ärzte tatsächlich entlastet und haben mehr Zeit für ihre ärztlichen Aufgaben.“

 

 



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