Neuer Stent-Pass zum Schutz vor gefährlichen Blutgerinnseln im Herz

Seit 1. Oktober Ausgabe eines Stent-Passes an Herzpatienten gesetzlich Pflicht für kardiologische Kliniken und Praxen

Pressemeldung der Firma Deutsche Herzstiftung e.V.

Jedes Jahr werden nach Expertenschätzungen über 300.000 Stents bei Herzpatienten in Deutschland eingesetzt. Der Stent hat als Gefäßstütze die Funktion, ein verengtes Herzkranzgefäß nach Aufdehnung dauerhaft offen zu halten. Eingesetzt wird er zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) und des Herzinfarkts. In Deutschland sind schätzungsweise sechs Millionen Menschen von einer KHK betroffen. Einen neuen kostenfreien koronaren Stent-Pass bieten die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) unter Mitarbeit ihrer Arbeitsgruppe Interventionelle Kardiologie (AGIK) an unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html

Der Pass hilft Patienten und Ärzten bei der dauerhaften Kontrolle der Einnahme von plättchenhemmenden Medikamenten wie Acetylsalicylsäure (ASS) und Clopidogrel oder Prasugrel oder Ticagrelor. „Diese Medikamente sind lebenswichtig, denn sie verhindern eine Verklumpung von Blutplättchen am Stent, was im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt zur Folge hat“, warnt Herzspezialist Prof. Dr. med. Stephan Baldus, Vorsitzender der Kommission für Klinische Kardiologie der DGK und Beiratsmitglied der Deutschen Herzstiftung. Um solchen gefährlichen Blutgerinnseln vorzubeugen, müssen regelmäßig plättchenhemmende Medikamente wie ASS und Clopidogrel/Prasugrel/Ticagrelor eingenommen werden. „Der Stent-Pass hilft, eine folgenschwere Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, indem Arzt und Patient darin den Therapieverlauf dauerhaft dokumentieren“, betont Prof. Baldus. Der Ausweis führt u. a. Daten zu Art und Dosierung der Medikamente, Implantationsdatum und Stent-Modell. Zusammengefaltet passt er in jedes Portemonnaie.

Stent-Pass entspricht neuer gesetzlicher Regelung

Deutschlandweit müssen seit 1. Oktober kardiologische Kliniken und Praxen nach Einbringung eines Implantats (z. B. Stent, künstliche Herzklappen, Schrittmacher) dem Patienten einen Implantat-Pass aushändigen, der bestimmte Daten enthalten muss. Im Fall des Stent-Passes z. B. Name der für die Implantation verantwortlichen Person und Einrichtung, Name des Stent-Herstellers und der Seriennummer. Dies verlangt der Gesetzgeber nach einer Anpassung der Informations- und Dokumentationspflichten in Paragraph 10 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).

Der kostenfreie Stent-Pass kann bei der Deutschen Herzstiftung kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html oder telef. unter 069 955128400.



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