Finanzierung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Hessischer Ärztekammerpräsident begrüßt geplante Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Bei der medizinischen Behandlung darf es keine Unterschiede geben. Flüchtlinge haben den gleichen Anspruch auf eine notwendige, ärztliche Behandlung wie alle anderen Bürger hierzulande“, unterstreicht der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. von Knoblauch zu Hatzbach. Wesentliche Voraussetzung dafür sei ein unbürokratischer Zugang zur medizinischen Versorgung analog einer Krankenversicherungskarte, wie ihn die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen kürzlich gefordert hat.

„Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Einführung einer Karte für Flüchtlinge plant, deren Kosten wie bisher von den Kommunen bzw. den Ländern getragen werden sollen.“ Die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der nicht nur die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten belastet werden dürfe. „Allerdings halte ich die Kostenübernahme durch den Bund für sachgerechter als eine Verpflichtung einzelner Kommunen und der Länder“, macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich.



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