Hessisches Ärzteparlament beschließt Resolution für eine bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 16. September 2015 auf unabdingbare Voraussetzungen für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen hingewiesen.

Diese umfassen eine umgehende medizinische Erstuntersuchung, Erstbehandlung und Impfung aller Flüchtlinge, die Anwesenheit von Dolmetschern sowie die Notversorgung und Behandlung von akuten Krankheiten und schweren psychischen Störungen einschließlich einer notwendigen psychotherapeutischen und psychiatrischen Therapie. Erforderlich seien außerdem eine schnelle Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen analog der EU-Richtlinie 2013/33 sowie garantierte hygienische Mindeststandards.

Die Delegiertenversammlung fordert darüber hinaus einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung analog einer Krankenversicherungskarte, die Bereitstellung eines Medikamentenbudgets sowie die personelle Stärkung der Gesundheitsämter. Notwendig sei eine Änderung des § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, um auch behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen angemessen versorgen zu können.

Als Grundvoraussetzung für eine gesunde Teilhabe an der Gesellschaft erachtet das hessische Ärzteparlament es für dringend geboten, dass von Beginn an Sprachkurse und Sprachkontakt sowie eine frühe Eingliederung in Arbeitsmöglichkeiten gewährleistet werden.

Die Landesärztekammer Hessen bietet den hessischen Behörden eine enge Mitwirkung bei der Organisation und Koordination der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen an. Hierfür bedürfe es abgestimmter und verlässlicher Strukturen und Vorgaben auf politischer und behördlicher Ebene.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.