Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte muss vorgebeugt werden

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Einem Bericht des ZDF im heute-journal vom 24. Juni 2015 zufolge, bestehen bei einer telefonischen Anforderung der elektronischen Gesundheitskarte mögliche Unwägbarkeiten, die zu einer konkreten Gefährdung der Patientendaten führen können.

Unter dem Eindruck des Berichts zeigte sich der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, empört ob der offenbar einfach zu realisierenden Missbrauchsmöglichkeit der elektronischen Gesundheitskarte durch Dritte. „Dieser Vorgang wirft Fragen auf. Neben den bereits bestehenden Zweifeln an der technischen Sicherheit und der Sinnhaftigkeit der elektronischen Gesundheitskarte in ihrer konkret geplanten Umsetzung, sehen wir uns auf einmal auch mit Fragen der organisatorischen Sicherheit des Bezugs der elektronischen Gesundheitskarte konfrontiert, die sich nicht mit einem Verweis auf eine vermeintliche Kundenorientierung lösen lassen“, so von Knoblauch zu Hatzbach. „Vielmehr macht der Vorgang deutlich, dass im Rahmen des Projekts der elektronischen Gesundheitskarte ein stetiges kritisches Hinterfragen der Abläufe erforderlich ist, im Interesse der Patienten, aber auch der Ärztinnen und Ärzte und der Krankenkassen.“

Aus Sicht der Landesärztekammer Hessen muss bei technischen Lösungen wie der elektronischen Gesundheitskarte die Sicherheit der Patientendaten oberste Priorität haben. Eine elektronische Gesundheitskarte, bei der dies nicht der Fall ist, kann kein Vertrauen auf Seiten der Patienten, aber auch bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufbauen. Vertrauen ist jedoch das Fundament des Gesundheitswesens.



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