Datensammelwut übergriffiger Kostenträger eindämmen!

KZBV zum 25. Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten

Pressemeldung der Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vergangene Woche den 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz vorgestellt. Darin wird unter anderem auch zum Fallmanagement der Krankenkassen kritisch Stellung genommen. Zu dem Bericht sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Günther E. Buchholz:

„Die hier einmal mehr dokumentierte Sammlung personenbezogener Daten, insbesondere sensibler Sozialdaten durch die Krankenkassen ist nicht nur aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft höchst problematisch. Es gibt de facto keinen Lebensbereich der Versicherten mehr, über den seine Krankenkasse nicht im Detail Bescheid weiß – und das vielfach ohne gesetzliche Grundlage. Die Kassen können bei Bedarf jederzeit vollständige Profile von Patienten, aber auch Behandlern generieren und für Ihre Zwecke nutzen. Ich fordere daher die Bundesbeauftragte für den Datenschutz auf, energisch gegen die weiter ausufernde Datensammelwut übergriffiger Kostenträger mit geeigneten Maßnahmen vorzugehen.“

Vor allem das Fallmanagement der Krankenkassen war von der obersten Datenschützerin als kritisch bewertet worden. Unter dem Vorwand, die Qualität der Versorgung sichern und Kosten senken zu wollen, nutzen viele Kassen die dabei gewonnenen Daten, um Einfluss auf den Verlauf von Behandlungen zu nehmen und damit Zahnärzte, Ärzte und deren Patienten gleichermaßen zu gängeln.



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Die KZBV vertritt die Interessen der gut 53.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de


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