Hessische Krankenhäuser verabschieden Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
Aufforderung an die Bundesregierung: Problem der unzureichenden Leistungsvergütung und insuffizienten staatlichen Investitionsfinanzierung muss nachhaltig gelöst werden
Auf einer Informationsveranstaltung der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) zu den Inhalten der von der Bundesregierung beabsichtigten Krankenhausreform haben am 22. Juni 2015 rd. 90 Vertreter und Vertreterinnen aus den Krankenhäusern in Hessen eine Resolution zu dem Regierungsentwurf für ein Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) verabschiedet. Mit der Resolution wird die Bundesregierung aufgefordert, den vorliegenden Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz noch einmal gründlich zu überdenken und so zu überarbeiten, dass sowohl das andauernde Problem der unzureichenden Vergütung der Behandlungsleistungen als auch das ebenso schwerwiegende und selbst von der Politik nicht bestrittene Problem der insuffizienten staatlichen Investitionsförderung (in Hessen fehlen 150 Mio. Euro p.a.) nachhaltig gelöst wird. Die Krankenhäuser fordern eine faire Finanzierung, die insbesondere sicherstellt, dass das für eine gute Versorgung notwendige qualifizierte Personal dauerhaft beschäftigt werden kann und ihnen die gesetzlich zustehenden Investitionsmittel in nachweislich benötigter Höhe zur Verfügung gestellt werden. Mit der Resolution werden weiterhin die Bundestagsabgeordneten aus Hessen gebeten, die Belange der Krankenhäuser und die berechtigten Anliegen der Menschen in ihren Wahlkreisen bei den weiteren Beratungen und Entscheidungen über das Krankenhausstrukturgesetz im Deutschen Bundestag angemessen und verantwortungsvoll zu berücksichtigen.
Auf der Informationsveranstaltung in Frankfurt am Main, auf der als Hauptvortragsredner der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, sprach, äußerten die Vertreter der hessischen Krankenhäuser deutlich ihre Enttäuschung darüber, dass die im Zuge der Krankenhausreform zunächst in Aussicht gestellten finanziellen Hilfen sich im Gesetzentwurf exakt in das Gegenteil verkehren, da die Kliniken künftig finanziell schlechter gestellt werden würden, als bisher. Eine Reform, die auf der einen Seite eine Verbesserung der Patientenversorgung und finanzielle Hilfe für die Krankenhäuser ankündigt, gleichzeitig aber Ressourcen beschränkt oder abbaut, hat aus Sicht der Tagungsteilnehmer zwangsläufig negative Auswirkungen für die Patienten und kann auch schon deshalb von den Krankenhäusern nicht akzeptiert werden. So der Gesetzgeber hier nicht einlenkt, sehen sich die Krankenhäuser auch in Hessen gezwungen, ihren berechtigen Forderungen in den nächsten Wochen auch mit anderen Mitteln Nachdruck zu verleihen.
Keinen Zweifel ließen die Krankenhausvertreter indes daran, dass sie die Absicht der Bundesregierung, das hohe Qualitätsniveau der Krankenhausversorgung weiterzuentwickeln, damit auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt ist, voll unterstützen. Die Krankenhäuser in Hessen stehen für Qualität und Transparenz und haben dies aktuell durch ihre gemeinsame „Initiative Patientensicherheit und Qualität in Hessen“ mit dem Hessischen Sozialministerium bewiesen. Dafür aber braucht es auch entsprechender Ressourcen, statt Kürzungen.
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