Offener Umgang mit Behandlungsfehlern unverzichtbar

Landesärztekammer stellt statistische Erhebung 2014 der Gutachter- und Schlichtungsstelle vor

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Irren ist menschlich, aber Fehler dürfen nicht verschwiegen werden“, betont Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Ein transparenter und objektiver Umgang mit Behandlungsfehlervorwürfen ist unverzichtbar, damit diese Fehler nicht wieder passieren.“

Die statistische Auswertung der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen zeigt für das Jahr 2014 nur geringe Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Registriert wurde ein Anstieg der Anträge wegen vermeintlicher Behandlungsfehler: Waren im Jahr 2013 insgesamt 902 Anträge eingegangen, belief sich ihre Zahl im Jahr 2014 auf insgesamt 981 Anträge. Im Jahr 2014 bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle insgesamt 152 Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Davon entfielen 56 auf ambulante Behandlungen und 98 auf Behandlungen in Kliniken. In einem Prüfungsverfahren wurden mehrere Behandlungsfälle im ambulanten und stationären Bereich zu einem Fall zusammengezogen. (Zum Vergleich: 2013 waren es 126 anerkannte Behandlungsfehler)

Wie in den Jahren zuvor wurden die meisten der 2014 festgestellten Behandlungsfehler in der Chirurgie – insbesondere in den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie – verzeichnet, gefolgt von Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Frauenheilkunde. Die häufigsten Diagnosen, die zu einer Antragstellung führten, waren Hüft- und Kniegelenksarthosen, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen, Kniebinnenschäden oder Oberschenkelfrakturen.

Die durch Behandlungsfehler hervorgerufenen Schäden müssen auch hinsichtlich ihrer Schwere differenziert werden: So handelte es sich bei 2 der insgesamt 152 festgestellten Behandlungsfehler um Bagatellschäden, vorübergehende leichte bis mittelschwere Schäden lagen in 67 Fällen vor und 20 Schäden wurden als schwer, aber nicht dauerhaft festgestellt. Leichte bis mittelschwere Dauerschäden lagen in 37 Fällen, schwere Dauerschäden in 19 Fällen vor. In 7 Fällen führten Behandlungsfehler zum Tod der Patienten.

Die häufigsten beteiligten Fachgebiete im niedergelassenen Bereich waren im Jahr 2014: Orthopädie (21,5%), hausärztlich tätiger Arzt (12,7%), Unfallchirurgie (8,8%), Innere Medizin (8,3%) und Frauenheilkunde (6,6%). Im Krankenhausbereich waren die häufigsten beteiligten Fachgebiete im Jahr 2014: Unfallchirurgie (19,5%), Orthopädie (17,6%), Allgemeinchirurgie (14,5%), Frauenheilkunde (6,9%) und Innere Medizin (6,4%).

„Wir sind uns der Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten bewusst“, so von Knoblauch zu Hatzbach: „Die Daten und Ergebnisse der Gutachter- und Schlichtungskommission werden daher genutzt, um die Strategien zur Fehlervermeidung gezielt weiterzuentwickeln.“



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