Entschiedene Ablehnung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid

Hessischer Ärztekammerpräsident spricht sich gegen angekündigten Gesetzentwurf von SPD-Vize Karl Lauterbach aus

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Unsere ärztliche Aufgabe ist es, Menschen in Not beizustehen und ihnen ihre Schmerzen weitestgehend zu nehmen, nicht jedoch Beihilfe zum Suizid zu leisten“, betont Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Daher lehne ich die Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Karl Lauterbach, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der Ärzten die Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlauben soll, entschieden ab. Es bedarf keiner Sondergesetzgebung, die eine Berufsgruppe heraushebt, der der assistierte Suizid zugemutet werden soll.“

Anders als von Lauterbach behauptet, sei das strikte Verbot der Sterbehilfe unverändert ‚zeitgemäß‘. Die letzte Phase des Lebens habe nichts mit aktuellen Zeitströmungen zu tun, sondern sei zeitübergreifend mit dem Recht auf würdiges Sterben verbunden. „Sterbehilfe ist keine Hilfe. Mit der sogenannten Sterbehilfe wird einem Dasein, das durch menschliche Zuwendung noch lebenswert wäre, künstlich ein Ende gesetzt. Die ärztliche Berufsordnung regelt eindeutig, dass Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen“, so von Knoblauch zu Hatzbach weiter.

Ausdrücklich begrüßt der hessische Ärztekammerpräsident den Ausbau palliativ-medizinischer Angebote mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. „Wenn Menschen den Wunsch nach Tötung auf Verlangen äußern, sind dafür oft Ängste vor unerträglichen Schmerzen verantwortlich. Hier können Ärzte durch Aufklärung Ängste abbauen, denn die Palliativmedizin vermag heute in den meisten Fällen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Patienten, deren Leiden durch die Möglichkeiten der Palliativmedizin gelindert wird, verspüren in der Regel keinen Todeswunsch mehr.“



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