Hessischer Ärztekammerpräsident warnt vor Verharmlosung der Beihilfe zum Suizid

Kritik an Resolution deutscher Strafrechtler zur Sterbehilfe

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„In den Debatten zum geplanten Gesetzgebungsverfahren zur Sterbehilfe rückt die Rolle von Ärzten immer stärker in den Fokus. Dabei regelt die ärztliche Berufsordnung eindeutig, dass Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen“, erklärt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vorliegende Resolution deutscher Strafrechtler gegen eine Ausweitung der Strafbarkeit für Sterbehilfe widerspreche dieser Haltung zwar nicht grundsätzlich. Von Knoblauch zu Hatzbach protestiert jedoch scharf gegen die in der FAZ zitierte Aussage der Strafrechtler, dass in Hospizen und Palliativstationen „tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet“ werde. „Diese Behauptung ist ebenso gefährlich wie falsch. Sie weckt unberechtigte Ängste und diskreditiert Ärzte und Pflegepersonal gleichermaßen.“

„Ärztinnen und Ärzte stehen unmissverständlich auf der Seite des Patienten und des Lebens“, unterstreicht der hessische Ärztekammerpräsident. „Sie leisten in Hospizen und Palliativstationen Hilfe beim Sterben, nicht jedoch Hilfe zum Sterben“. Der Aufruf der Strafrechtler dürfe nicht dazu führen, die Beihilfe zum Suizid zu verharmlosen und ihr den Weg zu ebnen. „Bewusst dem Dasein, das durch menschliche Zuwendung noch lebenswert wäre, ein künstliches Ende zu setzen, lehnen wir ab.“ Die Landesärztekammer Hessen hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich positioniert: So wurde 2011 in einer Resolution die Mitwirkung des Arztes bei einer beabsichtigen Selbsttötung eines Patienten grundsätzlich ausgeschlossen.



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