Sipuleucel-T bei Prostatakrebs: Hinweis auf Zusatznutzen

Vom Hersteller nachgereichte Daten und Analysen liefern bessere Evidenz zur Sterblichkeit

Pressemeldung der Firma Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - IQWiG

Sipuleucel-T (Handelsname Provenge) ist seit September 2014 für Männer mit metastasierendem Prostatakrebs zugelassen, die keine oder nur wenig Beschwerden haben und noch keine Chemotherapie benötigen. Bei der Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Januar 2015 ließ sich für Sipuleucel-T kein Zusatznutzen ableiten.

In einem Addendum hat das Institut jetzt nachgereichte Angaben des Herstellers aus dem Stellungnahmeverfahren geprüft: Daraus ergibt sich ein Hinweis auf einen Zusatznutzen, das Ausmaß ist allerdings nicht quantifizierbar.

Sterblichkeit: Daten im Dossier unvollständig und nicht interpretierbar

In allen drei Zulassungsstudien, die der Hersteller zum Vergleich von Sipuleucel-T mit einem Scheinmedikament im Dossier vorlegte, kam es zu Therapiewechseln: So begannen mehr als zwei Drittel der Patienten in der Placebogruppe nach Fortschreiten der Erkrankung (Progression) eine Behandlung mit Sipuleucel-T. Zwar erhielten die Patienten nach der Progression in beiden Studienarmen eine Chemotherapie mit Docetaxel. Der jeweilige Anteil der Patienten mit Docetaxel-Gabe und deren Zeitpunkt waren aber unterschiedlich und die Angaben im Dossier dazu waren unvollständig.

Deshalb waren die Studienergebnisse zum Gesamtüberleben im Dossier nicht sinnvoll zu interpretieren: Denn Docetaxel hat einen positiven Effekt auf das Gesamtüberleben. Wird es im Sipuleucel-Arm beispielsweise zu einem früheren Zeitpunkt gegeben als im Kontrollarm, lässt sich eine niedrigere Sterblichkeit nicht allein auf die Wirkung von Sipuleucel-T zurückführen. Dann besteht das Risiko, die Wirkung von Sipuleucel-T zu überschätzen.

Zusätzliche Auswertungen zeigen Vorteil bei der Sterblichkeit

Mit seiner Stellungnahme hat der Hersteller weitere Daten und Sensitivitätsanalysen zum Gesamtüberleben vorgelegt. Dadurch zeigt sich im Vergleich zur Primäranalyse der Dossier-Daten nun ein konsistentes Bild: Die geringere Sterblichkeit in den Sipuleucel-T-Armen lässt sich demnach nicht allein durch die unterschiedliche Gabe von Docetaxel nach der Progression erklären.

Den Vorteilen beim Überleben stehen allerdings negative Effekte in Form von Nebenwirkungen gegenüber: Fieber, Kopfschmerz und Schüttelfrost kamen bei den Patienten im Sipuleucel-T-Arm häufiger vor. Diese Nebenwirkungen waren allerdings nicht schwerwiegend und traten überwiegend nur direkt nach der Sipuleucel-T-Gabe auf. Deshalb stuft das IQWiG den positiven Effekt bezüglich der Sterblichkeit nicht herab. Das Fazit des Addendums für Sipuleucel-T ist daher ein Hinweis auf einen Zusatznutzen mit dem Ausmaß „nicht quantifizierbar“.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und IQWiG-Dossierbewertung reichte der Hersteller im Stellungnahmeverfahren ergänzende Informationen nach. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG mit deren Bewertung, die das Institut nun in Form eines Addendums vorlegt. Der G-BA fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.



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