Klares Zeichen für palliative Versorgung und gegen Sterbehilfe

Ärztekammerpräsident von Knoblauch zu Hatzbach begrüßt Gesetzesvorhaben der großen Koalition/ Kritik an neuem Sterbehilfegesetz in Frankreich

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Dass der Ausbau der palliativmedizinischen Angebote in Deutschland mit dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung vorangetrieben werden soll, wird von Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, ausdrücklich begrüßt: „Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber damit unmissverständlich für die Stärkung und finanzielle Förderung einer flächendeckenden Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen eintritt.“ Auch in Hessen seien vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten mehr ambulante und stationäre palliativmedizinische Versorgungsstrukturen notwendig.

„Außerdem setzt die Bundesregierung mit der neuen gesetzlichen Regelung ein klares Zeichen für palliative Versorgung und gegen Sterbehilfe“, unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach: „Unsere ärztliche Aufgabe ist es, Menschen in Not beizustehen und ihnen ihre Schmerzen weitestgehend zu nehmen, nicht jedoch Beihilfe zum Suizid zu leisten „, so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter. „Patienten, deren Leiden durch die Möglichkeiten der Palliativmedizin gelindert wird, verspüren in der Regel keinen Todeswunsch mehr.“

Wie wichtig eine rasche Umsetzung des Gesetzesvorhabens sei, zeige ein Blick über die Grenzen, fügt von Knoblauch zu Hatzbach hinzu. So soll das neue Sterbehilfegesetz in Frankreich unheilbar kranken Menschen das Recht einräumen, sich auf eigenen Wunsch mit Medikamenten tief und kontinuierlich sedieren zu lassen, bis der Tod eintritt. Eine Gewissensklausel für Ärzte, die nicht an der terminalen Sedierung mitwirken wollen, existiert nicht. „Das ist der Einstieg zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Frankreich“, kritisiert der hessische Ärztekammerpräsident.



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