Bewusst unwahr oder fachlich naiv?

Verbandsdirektor Rainer Greunke zu den Falschabrechnungsvorwürfen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern

Pressemeldung der Firma Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

„Als Fachmann fragt man sich unweigerlich, liegt hier eine tiefe fachliche Naivität vor oder wird einfach nur frech gelogen?“, mit diesen Worten kommentierte der Geschäftsführende Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) die erneute Behauptung des Spitzenverbands der Krankenkassen, dass jede zweite Klinikrechnung in Deutschland falsch sei und der GKV daraus ein Schaden in Höhe von 2,3 Mrd. Euro jährlich entstehe.

„Aus den vom Spitzenverband der Krankenkassen präsentierten Prüfungsergebnissen des MDK kann auf keinen Fall der Schluss gezogen werden, dass mindestens jede zweite Krankenhausrechnung falsch ist. Das ist unseriös, wenn nicht gar böswillig – oder aber naiv“, so Greunke. Bei objektiver Betrachtung werde vielmehr deutlich, dass die Krankenkassen mit aufwändigen Algorithmen gezielt die Krankenhausfälle heraussuchen, bei denen sie sich Kürzungsmöglichkeiten erhofften. Geprüft werden so etwa 12% aller Behandlungsfälle. Eine Hochrechnung auf alle Krankenhausfälle auf dieser Basis sei unmöglich und statistisch nicht korrekt. Die angeblichen Milliardeneinsparungen seien deshalb nichts anderes als Stimmungsmache und ein bewusstes Irreführen der Bevölkerung. Wenn etwa 50% der bereits vorselektierten Prüfungsfälle aus Sicht der Krankenkassen unauffällig, also korrekt oder sogar zu niedrig abgerechnet seien, dann leite sich daraus ab, dass mindestens 94% aller Krankenhausfälle korrekt abgerechnet wurden. Dies decke sich auch mit dem Ergebnis eines im Herbst 2011 veröffentlichten Gutachtens der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO.

„Lediglich bei sechs Prozent der Krankenhausrechnungen gibt es Diskussionsbedarf“, so der HKG-Geschäftsführer. Bei diesen Fällen gehe es indes hauptsächlich darum, ob zweifelsfrei am Patienten erbrachte Leistungen wirklich notwendig waren. Beispielsweise entzünde sich die Auseinandersetzung in fast zwei Dritteln der Fälle an der Frage, ob ein Patient zu lang im Krankenhaus geblieben ist. „Die Verantwortung für den Patienten und seine Gesundheit trägt aber der behandelnde Arzt und nicht der Prüfer des MDK“, stellt Greunke klar. Der Krankenhausarzt müsse am Krankenbett entscheiden, ob der Patient wegen möglicherweise drohender Komplikationen länger bleiben müsse. „Wenn am Ende dann alles gut gegangen ist, kann der MDK-Arzt im Rückblick am grünen Tisch leicht behaupten, dass der Patient auch einen oder zwei Tage früher nach Hause hätte gehen können“, so Greunke. Zudem sei das Abrechnungssystem so kompliziert, dass sich zwangsläufig Interpretationsspielräume ergäben. Denn die Vergütung bei der Behandlung eines Patienten beruhe auf einer Kombination aus 13.381 möglichen Diagnosen und 28.828 möglichen Prozeduren.

Erschreckend ist, dass der Spitzenverband vor dem Hintergrund von laufenden Gesetzgebungs- und Schiedsverfahrens offenbar die Gang-art verschärft, indem er – dies geht zumindest aus der Medienberichterstattung hervor – den Krankenhäusern nun auch noch betrügerische Absicht vorwirft. Die Hessische Krankenhausgesellschaft weist diese Vorwürfe entschieden zurück.



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