Aktuelle Studie vergleicht Preise für Krankenfahrten unter Berücksichtigung des Mindestlohns

Neue DMRZ-Studie zu Taxi-Tarifen im Bereich Krankentransport

Pressemeldung der Firma Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Bereits im letzten Jahr sorgten die Abrechnungsexperten des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) mit einer Studie zu Taxi-Tarifen im Bereich der Krankenbeförderung für Aufsehen. In der aktualisierten Version finden sich neben den neuen Taxi-Fahrpreisen für Krankenfahrten aufgeteilt nach Bundesländern und Rahmenbedingungen vor allem auch die Unterschiede zum Vorjahr.

Krankenfahrten werden besser vergütet

Ein wichtiger Grundstein für das Einkommen von Taxiunternehmen sind Auftragsfahrten für Krankenkassen. Diese fühlen sich aber nicht immer an die örtlichen Taxitarife gebunden und vereinbaren sehr unterschiedliche Preise mit den Unternehmen. Besonders die Einführung des Mindestlohns 2015 stellt die Taxibranche vor Herausforderungen, die laut Branchenverbänden nur mit höheren Preisen für Gelegenheits- aber auch für Krankenfahrten bewältigt werden können. Wichtig für alle Taxiunternehmen wird es daher sein, möglichst attraktive Vergütungen für Krankentransporte auszuhandeln, damit die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen nicht noch größer wird. Die neue DMRZ-Studie vergleicht auch in diesem Jahr Krankenfahrttarife nach Besetzt- und gefahrenen Kilometern sowie nach Anfahrtspauschalen und Wartezeiten nach Bundesländern. Damit erhalten Taxiunternehmer einen guten Überblick, was in ihrer Region an Preisen üblich ist.

Hier sind die Beförderungsentgelte gestiegen

Inwieweit die Krankenkassen an der Preisschraube drehen werden, ist zumindest für 2015 noch unklar. Eines scheint jedoch sicher: Da die Krankenkassen sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten müssen, können Vergütungsanpassungen nur im bestimmten Rahmen von der Versicherungsgemeinschaft getragen werden. Zudem hat der Gesetzgeber die Kostenübernahme für Krankenfahrten deutlich eingeschränkt. Einige Kassen, wie etwa die AOK Nordost, haben aber bereits auf die Kostensteigerungen auf Seiten der Unternehmen reagiert und die Beförderungsentgelte für Krankenfahrten nach 2013 und 2014 angehoben. Dennoch liegen diese Sonderpreise vielerorts deutlich unter den örtlichen Taxi-Tarifen, wie sie von der Stadt und den Landkreisen vorgegeben werden. Auch im Vergleich zur ersten Version der Taxistudie aus dem letzten Jahr machen sich Preissteigerung bei den Beförderungsentgelten bemerkbar. So gibt es etwa mehr Geld für jeden Besetztkilometer in Brandenburg (ca. 5,5%), Niedersachsen (1,4%), Nordrhein (10%), Westfalen-Lippe (3,4%), Sachsen (4%) und Schleswig-Holstein (3%). Auch die Preise für Wartezeiten sind in einigen Bundesländern gestiegen, in Niedersachsen um 5% (10 Minuten Takt) und in Sachsen und Thüringen um 25%. In realen Zahlen macht der Unterschied jedoch nicht viel aus: So erhöht sich der Preis auch bei Steigerungen von 20% lediglich um 5 Cent von 25 auf 30 Cent für die Minute Wartezeit. Bundesländer in denen sich gar nichts getan hat, gibt es auch. So gab es beispielsweise in Berlin, Hamburg, Bayern und Bremen im Untersuchungszeitraum keine Preisanpassungen.

Höhere Tarife werden kommen

Fahrten mit dem Taxi dürften ab 2015 spürbar teurer werden. Schuld sei der Mindestlohn, sagen die Taxiverbände. Ob und wie die Beförderungsentgelte für Krankenfahrten angepasst werden müssen, wird derzeit geprüft. In jedem Fall gilt es für Taxiunternehmen zu sparen – und das geht beispielsweise auch bei der Abrechnung von Krankenfahrten. Abrechnungstarife von mehr als 3% der Bruttorechnungssumme sind in jedem Fall nicht mehr zeitgemäß und belasten den Unternehmer zusätzlich. Eine gute, einfache und günstige Lösung bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum mit seiner Abrechnungsplattform im Internet unter www.dmrz.de. Krankenfahrten können hier für nur 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. mit allen Kostenträgern abgerechnet werden – und das ohne Vertragsbindungen einzugehen oder einen Mindestumsatz zu erfüllen.



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    • Die neue Studie zu Tarifen im Krankentransport ist kostenlos erhältlich
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Kostenträgern abzurechnen. Wer unseren Service nutzt, braucht zur elektronischen Abrechnung per DTA (Datenträgeraustausch) im Rahmen der §§ 105 SGB XI und 302 SGB V kein eigenes Abrechnungsprogramm und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen per Post an die Kostenträger oder Abrechnungszentren schickt, dem werden bis zu 5% seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum.


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