Arzneimittel auf Flugreisen: Sicherheits- und Zollbestimmungen beachten!

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Ohne Kontrolle kommt kein Passagier ins Flugzeug – und kein Arzneimittel ins Handgepäck. Auch Pillen, Säfte, Cremes und Salben müssen durch den Sicherheits-Check am Flughafen, in der Regel darf man kleinere Mengen für den privaten Gebrauch mitführen. Je nach Reiseland und Art des Medikaments gibt es zusätzlich spezielle Zollbestimmungen zu beachten. „Fragen Sie dazu vor dem Urlaub Ihren Arzt oder Apotheker und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft“, rät Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Um Probleme möglichst zu vermeiden, sollte man sich vom Arzt eine Bescheinigung in deutscher und mindestens auch in englischer Sprache ausstellen lassen. Außerdem empfiehlt es sich, immer die Originalpackung mit Beipackzettel dabei zu haben, damit die Präparate bei der Kontrolle leichter identifiziert werden können. Reisende, die täglich Arzneimittel einnehmen müssen, sollten zudem Flugverspätungen und Gepäckprobleme mit einkalkulieren. In diesen Situationen kommt man womöglich für längere Zeit nicht an den Koffer mit den restlichen Medikamenten heran. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und nehmen Sie eine zusätzliche Ration mit ins Handgepäck, mit der Sie im Notfall einige Tage überbrücken könnten“, empfiehlt der Experte.

Besonders chronisch kranke Menschen, die auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, sollten gut gewappnet sein und sich genau über die Zollbestimmungen im Reiseland informieren. Einige Arzneimittel wie zum Beispiel sehr starke Schmerz- oder Beruhigungsmittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, hier ist eine ärztliche Bescheinigung Pflicht. Innerhalb der EU, genauer gesagt im sogenannten Schengen-Raum, kann man bescheinigte Betäubungsmittel relativ problemlos mit sich führen, wenn der Reisezeitraum nicht mehr als 30 Tage beträgt. Bei Ländern, die nicht zum Schengener Abkommen gehören, ist die Lage etwas komplizierter. Näheres hierzu erfährt man auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter http://www.bfarm.de/…. Neben den Zollbestimmungen gibt es noch einen anderen wichtigen Faktor, den man beachten sollte, wenn man während einer Fernreise dauerhaft Medikamente zu sich nehmen muss: Die Zeitverschiebung. „Arzneimittel wirken nur dann optimal, wenn sie im vorgegebenen Rhythmus eingenommen werden“, erklärt Thomas Brückner. „Schon ab zwei Stunden Verschiebung muss dieser Rhythmus entsprechend angepasst werden. Hier gibt es aber große Unterschiede zwischen den Präparaten, zum Beispiel weil einige an Tageszeiten und andere an bestimmte Zeitintervalle gebunden sind. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt über dieses Thema, damit die Therapie auch während der Urlaubsreise optimal weiterlaufen kann.“

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Arzneimitteln finden Sie auch im Pressedienst Arzneimittel: http://www.bpi.de/…



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