Gesetzliche und private Krankenversicherung engagieren sich im „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“

Pressemeldung der Firma BKK Dachverband e.V.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen schließen sich dem „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ an. Nach fast zwei Jahren Laufzeit beteiligen sich aktuell 63 Betriebskrankenkassen. Von den privaten Versicherern ist neu dabei die Barmenia Krankenversicherung a. G.

„In den kommenden Monaten werden wir unsere krankenvollversicherten Kunden ab 55 Jahre gezielt über das Thema Darmkrebs informieren und hoffen, dass möglichst viele die Möglichkeit nutzen und sich vorsorglich untersuchen oder testen lassen“, sagt Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender der Vorstände der Barmenia Versicherungen.

Unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) haben die Federführung im Pilotprojekt der BKK-Landesverband NORDWEST, der BKK Landesverband Bayern und seit 2013 auch der BKK Dachverband e.V. Das „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ will mit seiner großangelegten Darmkrebs-Prophylaxe die Zahl der Darmkrebserkrankungen und Darmkrebstoten in Deutschland deutlich reduzieren.

Die Betriebskrankenkassen haben bereits gute Erfahrungen mit einem erweiterten Einladungsmanagement zur Darmkrebs-Prophylaxe gemacht.

Eine gezielte Früherkennung hilft, den Darmkrebs schon im Frühstadium zu heilen. Dabei bietet die Vorsorge-Koloskopie (Darmspiegelung) die größten Chancen. Aber auch Menschen, die die Koloskopie ablehnen, erhalten eine Alternative: den immunologischen Test. Das Einzigartige dieses Aktionsbündnisses ist, dass den 55-jährigen Versicherten im Einladungsschreiben alternativ ein kostenloser immunologischer Stuhltest angeboten wird, falls sie sich nicht zur Darmspiegelung entschließen können.

„Die Betriebskrankenkassen streben an, dieses Einladungsverfahren in der Regelversorgung gesetzlich Versicherter zu etablieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll möglichst bald ein Einladungsverfahren beschließen, welches dann als Versorgungsroutine allen gesetzlich Versicherten zugutekommt“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands e. V.

Wissenschaftlich begleitet durch die Universität Duisburg-Essen zeigen die ersten Auswertungen, dass sich der Aufwand medizinisch und ökonomisch lohnt. Die Betriebskrankenkassen haben bislang 225 000 Versicherte persönlich angeschrieben. 28 Prozent haben sich einen Stuhltest schicken lassen. Davon schickten 64 Prozent (40 927) den Test zurück. 2 177 Versicherte (5,3 Prozent) wurden positiv getestet. Ihnen wurde eine Koloskopie empfohlen. Bei allen Fällen gilt: Darmkrebs ist heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird! Dies erspart viel Leid bei den positiv Getesteten und minimiert die Behandlungskosten.

„Mit dem Aktionsbündnis gegen Darmkrebs konnten wir bereits viele Leben retten. Darüber hinaus haben die Männer, die sonst oft als ,Vorsorgemuffel‘ gelten, den immunologischen Test weitaus mehr in Anspruch genommen als die Frauen. Das ist für uns Ansporn genug, das Aktionsbündnis gegen Darmkrebs weiter fortzuführen. Geregelt werden müssen noch die politischen Rahmenbedingungen, welche Versichertendaten für das Einladungsverfahren verwendet werden dürfen“, so Manfred Puppel, Vorstand des BKK Landesverbandes NORDWEST.

Karin Hendrysiak, BKK Landesverband NORDWEST

Tel: 0201/179-1511, E-Mail: karin.hendrysiak@bkk-nordwest.de

Manuela Osterloh, BKK Landesverband Bayern

Tel.: 089 / 74579-421, E-Mail: osterloh@bkk-lv-bayern.de

Marina Weise-Bonczek, Barmenia Krankenversicherung a. G.

Tel: 0202/438-2718, E-Mail: marina.weise@barmenia.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BKK Dachverband e.V.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20253114
Telefax: nicht vorhanden
http://

Ansprechpartner:
Andrea Röder
+49 (30) 20253114



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.