Gießkannenprinzip darf individuelle Förderung nicht ausschließen

Präsident der Landesärztekammer Hessen befürwortet prinzipiell geplante Klinikförderung mit Pauschalen

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Von der Einzelfallprüfung zu jährlichen Pauschalen: die Landesärztekammer Hessen begrüßt grundsätzlich die ab 2016 geplante Umstellung der Investitionsförderung für Krankenhäuser. „Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Kliniken erhalten mehr Planungssicherheit und -spielraum“, so der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.

Die Höhe der Pauschale soll sich nach der Zahl der im Vorjahr betreuten Patienten und deren Krankheitsgrad richten. Damit bliebe den 127 hessischen Krankenhäusern die Antragstellung für einzelne Vorhaben ebenso erspart, wie das Warten auf Bewilligung.

„Allerdings darf sich die Landesregierung nicht ihrer Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge entziehen“, warnt von Knoblauch zu Hatzbach. Mit der Pauschalvergütung könne sich das Land nicht seiner gesetzlich verankerten Steuerungsaufgabe entledigen. „Die flächendeckende stationäre Patientenversorgung muss gewährleistet bleiben.“ So könnten kleine Krankenhäuser auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten die Leidtragenden des Gießkannenprinzips sein, gibt der Ärztekammerpräsident zu bedenken: „Wenn erforderlich, muss deren Existenz über einen Sicherstellungszuschlag oder ähnliche Instrumente gesichert werden.“



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