Handelsgericht in Toulon (Frankreich) sieht Mitschuld des TÜV Rheinland bei mangelhaften Brustimplantaten

Ob diese gerichtliche Beurteilung auch Auswirkungen auf deutsche Gerichte haben wird ist derzeit völlig offen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wurde vor deutschen Gerichten bisher eine Mitschuld des TÜV Rheinland im Zusammenhang mit den minderwertigen Brustimplantaten der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) abgelehnt sah es das Gericht in Toulon gänzlich anders. Der TÜV Rheinland habe seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt müsse deshalb für den Schaden der Importeure und Opfer aufkommen.

Ein erster Lichtblick im bisher schwierigen Bereich der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ?

Wir werden im Interesse der von uns vertretenen Betroffenen weiterhin mit aller Konsequenz berechtigte Forderungen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verfolgen und die Rechtsprechung hierbei auch außerhalb Deutschlands genau studieren versichert der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts spezialisierte BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck.

Betroffene Frauen können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis ,,Implantate“ anschließen.



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