Der Arzneiverordnungs-Report – Ein lernendes System?

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Auch der AVR 2012 birgt große methodische Mängel. Zu diesem Ergebnis kommen die Professoren Cassel und Ulrich in einer methodischen Untersuchung des Arzneiverordnungs-Reports. Trotz der in den vergangenen Jahren immer wieder geäußerten Kritik berechnet der AVR weiterhin nationale Einsparpotenziale vom Apothekenverkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer. Er legt keine Netto-Herstellerabgabepreise zu Grunde und die Rabatte werden nicht sachgerecht abgebildet. Selektiv ermittelte Einsparpotenziale werden auf den Gesamtmarkt hochgerechnet. Auch die Datenbasis, insbesondere für internationale Preisvergleiche, bleibt intransparent. „Diese Mängel sind in hohem Maße ergebnisrelevant und führen zu zweifelhaften Potenzialschätzungen“, erklärten die Professoren Cassel und Ulrich. Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI fragt: „Warum nimmt der AVR die Kritik nicht an? Weil dann die Ergebnisse nicht mehr zu den Zielen der AOK und der ganzen GKV passen?“

Aus Sicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gestaltet sich die Situation unverändert problematisch, zumal die Berechnungen des Arzneiverordnungs-Reports hinsichtlich des Bestandsmarktes zur Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss geworden sind, nach denen der Bestandsmarktaufruf seit 2013 erfolgt. Die 2012 im AVR dargelegten Berechnungen zur Entwicklung von Umsatz und Absatz im Lebenszyklus eines Arzneimittels waren Grundlage für die vom G-BA erstellte Bestandsmarktaufrufliste. Nach diesen Klassifikationen werden Arzneimittel zu einer Nutzenbewertung und zu anschließenden Erstattungsbetragsverhandlungen herangezogen, obwohl die Grundlage, nämlich das Berechnungsmodell im AVR, intransparent und nicht nachvollziehbar ist. „Für Unternehmen ist das eine nicht hinnehmbare Situation. Während des Bestandsmarktaufrufes hat man keinen Rechtsschutz und für die Grundlage hat man nicht die Möglichkeit nachzurechnen. Daran zeigt sich einmal mehr die Selbstreferentialität des Verfahrens. Die dominante Position der Gesetzlichen Krankenversicherung im Verfahren der frühen Nutzenbewertung inklusive des Bestandsmarktaufrufes ist nicht akzeptabel. Wir haben immer schon kritisiert, dass der GKV Spitzenverband im Unterausschuss Arzneimittel über die zweckmäßige Vergleichstherapie mitbestimmt, im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der größten Stimmenanzahl darüber abstimmt, ob ein Zusatznutzen zuerkannt wird, in der Trägerschaft des Institutes ist, das die Bewertung vornimmt und zugleich noch die Erstattungsbetragsverhandlung führt. Dass nun ausgerechnet die AOK als „Tanker“ im GKV-Spitzenverband mit ihrem wissenschaftlichen Institut die Grundlage für die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt legt, wirkt wie ein Ringtausch unter Gleichgesinnten. Fragwürdige Aussagen des AVR liefern keine tragfähigen Grundlagen für Entscheidungen im Gesundheitssystem. Das gilt für intransparente Berechnungsmodelle wie für nicht nachvollziehbare Einsparpotenziale – egal ob nationale, internationale oder die zum AMNOG“, so Dr. Norbert Gerbsch.



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