Neue Ausbildungsverordnung für Orthopädie-Techniker
Am 1. August diesen Jahres ist die neue Ausbildungsverordnung für das Gesundheitshandwerk Orthopädie-Technik in Kraft getreten. Die Inhalte der Ausbildung wurden den heutigen Anforderungen der wachstumsstarken und modernen Branche angepasst.
Deutsche Medizin-Technik zählt zu den innovativsten Branchen weltweit. Die Versorgung an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik verlangt vom Orthopädie-Techniker ein sehr breites Spektrum an Kenntnissen. Neben technischem Wissen und umfassender Werkstoffkunde stehen Anatomie und Pathologie auf dem Lehrplan. Ausgeprägte Sensibilität und Taktgefühl sind bei der Arbeit an behinderten Menschen gefragt. Die Chancen, nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu finden, sind ausgesprochen gut. Insbesondere der demographische Wandel und die damit einhergehende Nachfrage nach Hilfsmitteln sorgen für einen hohen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs.
Im Vordergrund der neuen Ausbildungsverordnung steht das Erlernen moderner Techniken, wie beispielsweise das Erstellen extrem leichter Hilfsmittel durch Verwendung von Hightech-Materialien. Olaf Kelz, Vizepräsident des Bundesinnungsverbandes, betont: „Die Neuordnung schließt die Lücke, die sich zwischen der alten Ausbildungsverordnung und der aktuellen täglichen Praxis in unserem Beruf ergeben hat. Mit der Neuordnung sind wir wieder up-to-date – und sicher zukunftsfähig, da wir auch Raum für weitere Entwicklungen gelassen haben.“
Zudem wurde die Ausbildungsdauer auf drei Jahre verkürzt, ohne auf Qualität zu verzichten. Bei der Ausbildung zum Orthopädie-Techniker kann man zudem im letzten halben Jahr der Ausbildung die klassischen Schwerpunkte wie „Prothetik“, „Individuelle Orthetik“ oder „Individuelle Rehabilitationstechnik“ vertiefen.
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