Keine Eile – kein Stopp der Bestandsmarktbewertung
LSG lehnt Eilantrag ab
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin Brandenburg hat den Eilantrag eines pharmazeutischen Unternehmens auf Aufschub des Bewertungsverfahrens seiner vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgerufenen Bestandsmarkt-Arzneimittel abgelehnt. Das Unternehmen hat gegen die Bewertung seiner Arzneimittel Klage eingereicht und mit dem Eilantrag einen Aufschub des Bewertungsverfahrens angestrebt. Die Frage, ob der Aufruf der betroffenen Arzneimittel rechtmäßig ist, soll im Hauptsacheverfahren sehr zeitnah entschieden werden. „Der Ruf des Vorsitzenden des G-BA nach dem Gesetzgeber ist damit hinfällig. Der G-BA kann den Aufruf des Bestandsmarktes durchführen und der Hersteller das Verfahren nicht stoppen“, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.
Das betroffene Unternehmen hatte im Dezember 2012 beim LSG Klage eingereicht. Zudem wurde Eilantrag gestellt, um einen Verfahrensaufschub zu erreichen. Nunmehr wurde der Eilantrag negativ entscheiden, so dass die neue Frist des G-BA zur Dossier-Einreichung gilt. Das Gericht weist jedoch auch auf die Notwendigkeit eines fairen Verfahrens hin und sieht in der Unverbindlichkeit der Beratung eine Kollision mit diesem Grundsatz. „Wir haben die Unverbindlichkeit der Beratung immer kritisiert – der G-BA sollte entsprechend den Hinweisen des Gerichts seine Empfehlung zur zweckmäßigen Vergleichstherapie anhand der Entwicklung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes fortlaufend überprüfen und das Unternehmen bei Änderungen informieren“, so Fahrenkamp. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch vor den Sommerferien zu erwarten.
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