Psychotherapeutenkammer Hessen veröffentlicht Sachverständigenlisten

Pressemeldung der Firma Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten

Psychologischen Gutachten kommt oft entscheidende Bedeutung in juristischen Zusammenhängen zu. Aus diesem Grund hat die Psychotherapeutenkammer Hessen als Beitrag zur Sicherung fachlich qualifizierter Standards von Sachverständigengutachten eine „Ordnung zur Anerkennung der Qualifikation als forensischer Sachverständiger“ beschlossen. Sie setzt Standards für vier unterschiedliche Module und sieht ein Prüfungsverfahren vor, bevor Kammermitglieder nach fachlichen Kriterien anerkannt und auf der Sachverständigenliste aufgenommen werden können.

Nachdem eine erste Serie von Prüfungen stattgefunden hat, werden jetzt die vorhandenen Listen bekannt gemacht. Sie enthalten für den Bereich „Familienrecht“ 10 Sachverständige, für den Bereich Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht 8 Sachverständige und 2 Sachverständige für den Bereich Sozialrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.

„Auch wir hören häufig Klagen über Gutachten, ohne das bewerten zu können“, berichtet Yvonne Winter, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer Hessen. „Bei den Gutachtern unserer Liste haben wir nach einem Zufallsprinzip Gutachten geprüft und können sicher sein, dass sie die fachlichen Standards beherrschen“.



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