Patientenrechtegesetz ohne Förderung von Patientenkompetenz

Vieles bleibt blanke Rhetorik

Pressemeldung der Firma Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV)

Ernüchtert zeigte sich die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) über das kürzlich vom Bundestag abgesegnete Patientenrechtegesetz. Es sei erstaunlich, dass die Bundesregierung nahezu zwei Jahre gebraucht hat, um die bisher verstreuten Regelungen zu Patientenrechten an einem zusammenhängenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch unterzubringen und dabei einige Neuerungen im BGB und im Sozialgesetzbuch V einzuführen. Dass jetzt einzelne Ansprüche klarer definiert wurden, sei nur recht und billig. Unklar und auslegungsbedürftig bliebe dennoch beispielsweise die Grenze zwischen „einfachen“ und „groben“ Behandlungsfehlern. „Ob und wie durch das Gesetz die Versorgungsqualität und die Arzt-Patientenbeziehung verbessert werden, ist keinesfalls sicher. Insofern ist das Patientenrechtegesetz deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben“, so der DGbV-Präsident Dr. John Weatherly.

Es fehle dem Gesetz ein Fundament aus eindeutigen, nachvollziehbaren und praxisbezogenen Grundsätzen. Solange die Zusammenhänge zwischen Recht haben, Recht bekommen, Information, Befähigung und Beteiligung nicht realistisch und wirklich alltagstauglich zugrunde gelegt werden, bleibe manches „politische Rhetorik“ und Theorie, so die DGbV-Experten.

Weatherly kritisiert: „Der Gesetzgeber geht beispielsweise darüber hinweg, dass die Versicherten und Patienten zur Erlangung von „Mündigkeit“ und „Beteiligung“ sowie bei der Verfolgung ihrer Rechte neben Informationen auch Hilfen, Unterstützung und Anleitung benötigen, z.B. durch „Kümmerer“ oder „Coaches“. Schließlich wird der „mündige Patient“ in der Gesetzesbegründung als wichtiges Ziel erwähnt.“

Auch wenn es nicht der große Wurf sei, so gäbe es an dem Gesetz dennoch einige positive Aspekte. Diese fänden sich zum Beispiel in der Erweiterung der Patientenrechte bei Genehmigungsverfahren, bei Schadenersatzansprüchen sowie in der befristeten Rücktrittsmöglichkeit von der Teilnahme an Selektivverträgen. Zu begrüßen sei auch die Mitberatungsmöglichkeit von Patientenvertretern in Landesgremien nach § 90 a und die Möglichkeit zur Stellungnahme bei der Bedarfsplanung.

Eine praxisrelevante Frage bleibt unbeantwortet: Warum gibt es kein Patientenrecht auf Förderung von Patientenkompetenz, etwa durch Gesundheitsbildung und Coaching?

„Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV)
Heerstraße 12-14
14052 Berlin
Telefon: +49 (30) 45475-466
Telefax: +49 (30) 45475-801
http://dgbv-online.de/

Ansprechpartner:
Jürgen Bause
Pressereferent
+49 (7391) 7773819



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.