AMNOG-Verhandlungen: Augenmaß und Gleichgewicht?

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Der GKV-Spitzenverband hat mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag vermeldet, dass der Interessenausgleich zwischen den Kassen und der pharmazeutischen Industrie möglich sei, da inzwischen ein Dutzend Erstattungsbeträge vereinbart seien. „Wenn beide Seiten – insbesondere der in einem ungleichen Verfahren stärkere GKV-Spitzenverband – das notwendige Augenmaß walten lassen, kann das AMNOG zu einem Interessenausgleich führen. Nur ist dieser nicht garantiert – weder jetzt noch in Zukunft“, sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Der GKV-Spitzenverband hat im Bewertungs- und Verhandlungsverfahren eine extrem starke Position: Im Gemeinsamen Bundesausschuss hat er mit fünf von dreizehn Stimmen das größte Gewicht und bestimmt hier über die Vergleichstherapie und die Nutzenbeschlüsse mit – auf deren Grundlage er dann selbst verhandelt.“

Das AMNOG gibt dem GKV-Spitzenverband eine extrem starke Rolle: Er ist hat die größte Stimmenzahl im Stiftungsrat und Vorstand des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das die Bewertungen des Nutzens innovativer Arzneimittel vornimmt, er hat die größte Stimmenzahl im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und verhandelt stellvertretend für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen über die Erstattungsbeträge – also für alle deutschen Versicherten. Gleichzeitig ist das Bewertungs- und Verhandlungsverfahren erst nach einem etwaigen Schiedsspruch einer rechtlichen Überprüfung zugänglich. „Hier ist ein Verhandlungspartner deutlich gleicher als der andere, daran ändern auch die ersten abgeschlossenen Verhandlungen nichts. Abgesehen davon, dass eine Bewertung der Verhandlungsergebnisse noch nicht möglich ist, ist damit noch lange nicht das notwendige Gleichgewicht im Verhandlungsverfahren hergestellt. Augenmaß ist eine notwendige Bedingung für Verhandlungen – die in diesem Bewertungs- und Verhandlungsverfahren fehlenden gleich langen Spieße ersetzt es nicht“, so Gerbsch.



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