Kinder mit Diabetes in Kindergarten und Schule

Was Eltern und Pädagogen wissen müssen

Pressemeldung der Firma Verlag Kirchheim & Co GmbH

Kinder mit Diabetes haben nach der 2009 auch von Deutschland unterzeichneten Behindertenrechtskonvention der UN Anspruch auf vollständige Integration und ungehinderten Zugang zu schulischer Bildung. Doch wie sieht es im Alltag aus: Welche Rechte und Pflichten haben Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer? Wie ist es mit der Haftung? „Erzieherinnen und Lehrer brauchen in der Regel keine Regressansprüche zu fürchten“ geben Reiner Hub, Sozialreferent des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), und Rechtsanwältin Sabine Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Diabetes-Eltern-Journal Entwarnung. Leider ist viel zu wenig bekannt, dass einige der von den Eltern an Kindergarten oder Schule übertragenen Maßnahmen von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind. Das bedeutet sowohl der Kindergarten- oder Schulträger wie auch die fehlerhaft handelnde Person ist bei einem fahrlässig herbeigeführten Gesundheitsschaden, der die Folge einer falsch durchgeführten Medikamentengabe ist, von der Haftung freigestellt. Deshalb ist auch eine eher fragwürdige Haftungsausschlusserklärung, wie sie oftmals von den Eltern gefordert wird, gar nicht notwendig. Nur dann, wenn im Rahmen der Medikamentengabe vorsätzlich Fehler begangen werden, können Erzieherin oder Erzieher, Lehrerin oder Lehrer in Regress genommen werden. Keinerlei Zweifel gibt es bei einer klar erkennbaren Unterzuckerung. Hier ist JEDER zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet.

Wichtig sei für die Eltern zunächst, das Gespräch mit den betreuenden Personen zu suchen. Danach sind Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer oftmals bereit, sich mit dem Diabetes des Kindes auseinanderzusetzen und die nötigen Aufgaben ganz oder teilweise zu übernehmen. Was Eltern tun können, wenn eine Erzieherin oder ein Erzieher, eine Lehrerin oder ein Lehrer dennoch die Unterstützung bei der Behandlung des Kindes verweigern, erklären die Experten im aktuellen Diabetes-Eltern-Journal.



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Dateianlagen:
    • Diabetes-Eltern-Journal 3/2012
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