Video-Anleitung zur Abrechnung von Rehasport

So einfach klappt die elektronische Abrechnung

Pressemeldung der Firma Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Derzeit herrscht bei vielen Sportvereinen und Anbietern, die Rehabilitationssport-Maßnahmen durchführen, Verunsicherung. Der Grund: In vielen Bundesländern haben die gesetzlichen Krankenkassen dazu aufgefordert, die Abrechnung von Rehasport-Leistungen künftig nur noch elektronisch durchzuführen. Wird die Rechnung wie bisher per Papier gestellt, drohen die Kassen mit einer Rechnungskürzung von bis zu 5 Prozent. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (www.dmrz.de) ist einer der Marktführer im Bereich der elektronischen Abrechnung und hat auf Grund der wachsenden Anfragen von Sportvereinen ein Video produziert, das die wichtigsten Fragen der elektronischen Abrechnung einfach und schnell erklärt.

Mit dem DMRZ rechnen Sie Rehasport günstig ab

Was braucht ein Sportverein, um Rehabilitationssport elektronisch abzurechnen? Muss eine Software angeschafft werden, wie kommt man an ein IK-Kennzeichen und wie teuer ist die Abrechnung bei einem Abrechnungszentrum bzw. die Anschaffung einer entsprechenden Software-Abrechnungslösung? Mit all diesen Fragen werden derzeit die Kundendienst-Mitarbeiter des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) bombardiert. Dabei ist alles ganz einfach: Beim DMRZ können Anbieter von Rehabilitationssport einfach per Internet elektronisch mit den Kostenträgern abrechnen – und das für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Das Ganze funktioniert über eine Cloud-Software, die im Internet-Browser läuft und nicht installiert werden muss.

Videoanleitung kostenlos im Internet

Für Sportvereine, die künftig elektronisch abrechnen müssen, hat das DMRZ ein Video produziert, wie bewegungstherapeutische Übungen, die Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit stärken sollen, sowie Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele in Gruppen (auch speziell für Herzpatienten) einfach abgerechnet werden können. Dabei beantwortet das DMRZ-Video in knapp fünf Minuten nicht nur die wichtigsten Fragen zur Abrechnung, sondern zeigt auch gleich, wie einfach diese im System des DMRZ vonstattengeht. Reinschauen lohnt sich auf jeden Fall. Das Video finden Sie übrigens unter diesem Link: www.dmrz.de/….



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
Wiesenstr. W21
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 6355-9299
Telefax: +49 (211) 6355-9080
http://www.dmrz.de

Ansprechpartner:
René Gelin (E-Mail)
Geschäftsführer
+49 (211) 6355-9299

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Kostenträgern abzurechnen. Wer unseren Service nutzt, braucht zur elektronischen Abrechnung per DTA (Datenträgeraustausch) im Rahmen der §§ 105 SGB XI und 302 SGB V kein eigenes Abrechnungsprogramm und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen per Post an die Kostenträger oder Abrechnungszentren schickt, dem werden bis zu 5% seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.