Bundesweit einheitliche Krebsregistrierung hilft Tumorversorgung zu verbessern
Morgen steht der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Nationalen Krebsplanes auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Der BKK Bundesverband begrüßt die Pläne, nun erste Teile des Nationalen Krebsplans umzusetzen. Schließlich ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Mit dem Gesetz sollen flächendeckende klinische Krebsregister eingeführt werden. Außerdem sollen von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Leistungen zur Krebsfrüherkennung bei Gebärmutterhals- und Darmkrebs entsprechend den Qualitätsvorgaben der jeweiligen Europäischen Leitlinien ausgeweitet werden.
„Wir benötigen eine einheitliche Krebsregistrierung, damit die Daten bundesweit für Auswertungen zur Verfügung stehen. Derzeit gibt es eine Vielzahl regionaler Register, die mit niedrigen Fallzahlen viel zu kleinteilig aufgestellt sind. Im Sinne der Patienten, aber auch der Ärzte, muss es eine Vereinheitlichung geben, damit es künftig gesicherte und verständliche Informationen darüber gibt, welche Therapie für eine bestimmte Krebsbehandlung die Beste ist“, konstatiert Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
Grundsätzlich begrüßt der BKK Bundesverband die flächendeckende Einführung von klinischen Krebsregistern, denn die bestehenden Strukturen sind intransparent. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Ausgestaltung und Finanzierung der klinischen Krebsregister sind abzulehnen, da die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
„Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ – BKK gingen in Vorleistung
Mit dem Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung auch die Krebsfrüherkennung bei Gebärmutterhals- und Darmkrebs weiterentwickeln. Dafür soll unter anderem ein Einladungsverfahren etabliert werden. Hier sind viele Betriebskrankenkassen bereits Vorreiter. Für das Krankheitsbild Darmkrebs haben Betriebskrankenkassen bereits ein bundesweit einmaliges „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ mit solchen Einladungsverfahren aufgelegt; in vielen Fällen mit tatkräftiger Unterstützung der Betriebe, in denen BKK Versicherte arbeiten. Versicherte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, werden schriftlich zur Koloskopie eingeladen. Die Gruppe der 50 bis 54-Jährigen soll für die Teilnahme an Vorsorgetests motiviert werden.
Schirmherr des „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ ist Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
„Die Betriebskrankenkassen erwarten durch diese Aktivitäten eine deutliche stärkere Beteiligung der Versicherten an Früherkennungsmaßnahmen. Ziel ist, die Erkrankten frühzeitig zu erreichen und damit die Zahl der Darmkrebstoten zu verringern. Denn gerade diese Krebsart ist heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt wird“, erklärt Heinz Kaltenbach.
Eine ausführliche Darstellung der BKK Positionen zum Krebsplan- Umsetzungsgesetz finden Sie auf unserer http://www.bkk.de/…„>Homepage.
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