Zuschüsse für die gesellschaftliche Teilhabe gehbehinderter Menschen
Anträge für Mobilitätshilfe stellen
Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – das ist das Ziel der so genannten Mobilitätshilfe, die bei den Sozialämtern der regionsangehörigen Kommunen beantragt werden kann. Anspruchsberechtigt ist, wer aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. 450 Menschen aus der Region Hannover haben im vergangenen Jahr die Mobilitätshilfe in Anspruch genommen.
Je nach Einkommen und Vermögen sowie dem Grad der Mobilitätseinschränkung beträgt der finanzielle Zuschuss bis zu jährlich 1.500 Euro pro Person, um zum Beispiel mit dem Taxi zu Veranstaltungen zu fahren oder die Familie zu besuchen. Wenn der Betrag nicht ausreicht, kann Mehrbedarf angemeldet werden. Bis zu zwei Drittel des Budgets werden dazugezahlt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die eigentliche Mobilitätshilfe die Bedürfnisse nicht abdeckt. Gerade mal fünf Menschen haben in 2011 den Mehrbedarf beantragt. Deshalb weist der Fachbereich Soziales der Region Hannover ausdrücklich auf die mögliche Sonderzahlung hin.
Die Mobilitätshilfe wird seit 2005 gewährt. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Weitere Informationen und der Formantrag sind unter www.hannover.de, Register „Gesundheit und Soziales“, zu finden. Fragen beantworten darüber hinaus die örtlichen Sozialämter.
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