Rechtsverordnung widerspricht Gesetz
Kolpingwerk Deutschland unterstützt ZdK-Forderung nach Stopp der PID-Rechtsverordnung
„Die geplante Rechtsverordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) darf so nicht ihn Kraft treten.“ Mit diesen Worten unterstützt die Stellvertretende Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Barbara Breher, die Forderung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück. Die Rechtsverordnung spiegle nicht den Willen des Gesetzgebers wieder, an einem grundsätzlichen Verbot der PID festzuhalten und nur in sehr engen Grenzen Ausnahmen zuzulassen. Die Forderung Glücks, nicht in jeder Einrichtung, die über die medizinischen und technischen Möglichkeiten verfüge, eine eigene Ethikkommission zu ermöglichen sei richtig. „Eine zentrale Stelle und eine zentrale Ethikkommission genüge für die zu erwartenden Fälle“, betont Breher. Das stelle dann auch das erforderliche Fachwissen und die notwendige Spezialisierung im Interesse aller Betroffenen sicher. Genau dies sei mit der geplanten Rechtsverordnung nicht zu erreichen.
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