Ärzte haben die Schlüsselgewalt im Gesundheitswesen

Pressemeldung der Firma AOK-Bundesverband GbR

Für den Chefermittler der AOK Niedersachsen, Peter Scherler, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Bestechlichkeit von Ärzten ein „Wink mit dem Zaunpfahl an den Gesetzgeber“. Im Interview mit dem AOK-Medienservice (ams) betont Scherler: „Jetzt haben wir endlich Rechtssicherheit. Die höchstrichterliche Entscheidung war überfällig.“ Gleichzeitig erinnert er an die besondere Verantwortung der Ärzte: „Ich spreche in diesem Zusammenhang gerne vom Schlüsselprinzip. Ärzte haben den Schlüssel für das Tor zum Gesundheitswesen, durch das die anderen Leistungserbringer dann nur noch hindurch gehen müssen.“ Das Urteil spreche nicht umsonst in einem Nebensatz von „korruptivem Verhalten“, das nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Außerdem in der Juli-Ausgabe des ams-Politik: AOK-Experten im Auslandseinsatz und Wege zur besseren Versorgung von Chronikern.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de

Ansprechpartner:
Bernhard Hoffmann (E-Mail)
+49 (30) 22011-200



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.