Fünf Euro für die Pflegetagegeldversicherung – Regierung einig über den “Pflege-Riester”
Verbraucherportal informiert über Voraussetzungen und Möglichkeiten der staatlichen Förderung
Was vorher fast eineinhalb Jahre dauerte, soll nun im Eilverfahren erledigt werden. Am 6. Juni 2012 einigte sich das Bundeskabinett über staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen – den “Pflege-Riester”. Noch vor der Sommerpause sollen die Pläne als Gesamtpaket mit dem Pflege-Neuordnungs-Gesetz (PNG) den Bundestag passieren und zum Jahresbeginn 2013 eingeführt werden. Von da an werden Pflegetagegeldpolicen mit fünf Euro im Monat staatlich gefördert – nicht der große Wurf spotten die einen, doch ein Gesetz mit Signalcharakter: die Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung. Gleichzeitig muss jeder ganz persönlich für sein Pflegerisiko vorsorgen – von jetzt an mit staatlicher Hilfe!
Unter http://www.1a.net/… informiert das 1A Verbraucherportal über:
– Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen
– Mögliche Tarife und Beiträge
– Mögliche Gewinner und Verlierer des Pflege-Riesters
– Weiterführende Hintergrundinformationen zum Thema
Anders als zunächst durch die FDP geplant, werden die geförderten und kapitalgedeckten Versicherungen nicht verpflichtend sein. Doch einen wichtigen Punkt konnten die Liberalen bei ihren Koalitionspartnern durchbringen: Die Förderung der Policen geschieht direkt über einen Eurobetrag und nicht über steuerliche Absetzbarkeit. So profitieren auch Versicherte mit einem geringen Einkommen vom “Pflege-Riester”.
Doch nicht überall erfreut sich der “Pflege-Riester” großer Beliebtheit. Viele zweifeln an der Effektivität der relativ geringen Förderung von fünf Euro pro Monat und hätten das geschätzte Gesamtförderungvolumen von rund 100 Millionen Euro gerne anderweitig in der sozialen Pflegeversicherung eingesetzt, um eine Demografiereserve aufzubauen, oder Leistungen weiter aufzustocken.
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