Im Krankheitsfall gut abgesichert

Bei Reisen in die Ukraine und nach Polen

Pressemeldung der Firma AOK-Bundesverband GbR

Um sein Team zu unterstützen, reist manch ein Fan der deutschen Fußball-Nationalmannschaft hinterher und verbindet die Fußball-EM vom 8. Juni bis 1. Juli 2012 auch mit der Erkundung der Gastgeberländer. Falls der Aufenthalt in Polen und der Ukraine nicht nur vom Fußballfieber geprägt ist, sondern durch eine Krankheit oder einen Unfall getrübt wird, sollten Fußballfans auf jeden Fall eine weltweit gültige Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport im Gepäck haben, rät Elisabeth Reker-Barske, Europa-Referentin im AOK-Bundesverband.

Ukraine:

Während der Vorrunde der EM 2012 spielt Deutschland in den ukrainischen Städten Lwiw (Lemberg) und Charkiw. Ohne Visum können sich deutsche Touristen bis maximal 90 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten. Ausländische Reisende sind zudem verpflichtet, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Oft müssen ärztliche Behandlungen bar und sofort beglichen werden. „Eine weltweit gültige Auslandsreise-Krankenversicherung sollte auf jeden Fall immer die Kosten eines eventuell medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdecken“, sagt AOK-Expertin Reker-Barske und fügt hinzu: „Diesen Rücktransport nach Deutschland dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht zahlen.“ Die AOKs bieten in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern Angebote zu günstigen Gruppentarifen an.

Polen:

Wenn Deutschland die Gruppenphase übersteht, geht es nach Polen. Wird das Team Gruppen-Erster, dann spielt es in Danzig, als Gruppen-Zweiter in Warschau. Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. „Für Polen wie für alle Staaten der Europäischen Union gilt die europäische Krankenversichertenkarte“, so Reker-Barske. Die „European Health Insurance Card (EHIC)“ ist auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte angebracht oder wird von den Kassen als separate Karte zur Verfügung gestellt. Die EHIC kann im Krankheitsfall direkt beim Arzt oder in der Klinik in Polen vorgelegt werden. Bundesbürger – wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten – können nach dem EU-Recht im Krankheitsfall alle medizinisch notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht bis zur beabsichtigten Rückkehr in ihr Heimatland aufgeschoben werden können. Merkblätter mit Einzelheiten zu den medizinischen Leistungen in Polen gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Auch für Reisen in EU-Staaten wie Polen ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll, die den medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland abdeckt.

Das Auswärtige Amt gibt allgemeine Reiseinformationen und medizinische Hinweise zum Beispiel zu Polen und zur Ukraine.



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